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LINFOS-Kennung: ST-126 Schutzziel: (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt: 1. zur Erhaltung, Förderung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten landschaftsraumtypischer, seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in einem großflächigen, arten- und strukturreichen, in seiner Entwicklung stellenweise durch natürliche Aufbau- und Zerfallsprozesse gekennzeichneten Waldkomplex mit naturnahen Quellbereichen und Bachläufen auf einem historischen Waldstandort, hier insbesondere a) zur Erhaltung und Sicherung der ungestörten Quelllebensräume (Quellen und Quellbäche), insbeson- dere der Kalktuffquellen, inklusive ihrer Uferfluren und bachbegleitenden Kalk-Erlen-Eschenwälder in einem angemessen breiten Puffer aus Buchenwald, b) zur Erhaltung, Förderung und Entwicklung eines großflächigen, naturnahen, strukturreichen Waldmeister- Buchenwaldes in seiner standörtlichen Variationsbreite und den Übergängen zum Eichen-Hainbuchenwald inklusive der Alt- und Totholzbäume sowie der Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren mit ihrer jeweils typi- schen Flora und Fauna, c) zur Erhaltung, Förderung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften bestimmter, stark gefährdeter wild-l ebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von seltenen Moosen, Vögeln (v. a. Horst- und Höhlenbrütern), Amphibien und Wirbellosen und deren Lebensstätten wie - Quellen, Quellsümpfe und -bäche - Altholz, insbesondere Großhöhlenbäume, Bäume mit mehreren Kleinhöhlen, und Bäume mit intakten Horsten sowie stehendes und lie gendes Totholz 2. zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge; 3. zur Sicherung der geomorphologischen Verhältnisse inklusive der gebietstypischen Bodenvergesellschaf- tungen mit verbreitetem Vorkommen von im Hinblick auf ihr Biotopentwicklungspotential schutzwürdigen Böden; 4. aus wissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung; 5. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes; 6. als Bestandteil eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung. (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für die Waldflächen ist die Entwick- lung eines großflächig-zusammenhängenden Waldgebietes mit naturnahen Buchenwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürlichen Waldgesellschaften sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Natur- verjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft. Des Weiteren ist es Ziel, die vorhandenen Gewässer, insbesondere die Kalktuffquellen und Quellbäche ein- schließlich bachbegleitender Erlen-Eschen-Auenwälder sowie die Übergangs-, Zwischen- und Quellmoore dauerhaft zu erhalten und zu fördern. Um die Verjüngung der Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften in der Regel ohne besondere Schutz- maßnahmen zu ermöglichen, ist die Regulierung der Schalenwilddichte auf ein entsprechendes Maß anzustreben und die Einwanderung von Damwild zu verhindern. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2012_49.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2012, Inkraft: 2012, außerkraft: 2032 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2012-12-07) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Januar 2013). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Tecklenburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2922951 Edate: 20140304 |