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LINFOS-Kennung: ST-119 Schutzziel: (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Na-turschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere von seltenen und z. T. stark gefährdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten und von seltenen, zum Teil gefährdeten Wiesenvögeln, Amphi-bien und Wirbellosen sowie Pflanzen und Pflanzengesellschaften des offenen Wassers und des feuchten Grünlandes; b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen, wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwürdigen Böden: Böden mit extremen Wasser- und geringen Nährstoffangeboten als natülicher Lebensraum sowie regionaltypische oder besonders seltene Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte; c) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Ei-genart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes; d) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge; e) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2014_6.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2000, Inkraft: 2014, außerkraft: 2034 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2014-02-07) Amtsblatt alt (2000-07-17)( Bem.: Ordnungsbehoerdl. Ve) Amtsblatt alt (2000-12-23) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (Dig. Maerz 2014). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Hörstel öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2926465 Edate: 20140327 |