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LINFOS-Kennung: ST-099 Schutzziel: (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung sowie zur Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung von seltenen und gefährdeten Pflanzengesellschaften sandgeprägter Standorte sowie des offenen Wassers, typischer Verlandungskomplexe, Sukzessionsflächen und Gebüsche sowie zur Entwicklung naturnaher Wald- bestände mit daran angepassten Tier- und Pflanzenarten; b) zur Erhaltung und Entwicklung des entstandenen nährstoffarmen Stillgewässers; c) zur Erhaltung einer landschaftsprägenden Stieleichenreihe; d) wegen der Bedeutung des Gebietes als Refugium für wildlebende Tiere und Pflanzen und Teil eines Biotopverbundkomplexes in einer durch anthropogene Nutzung geprägten Umgebung; e) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge f) als Bestandteil eines Biotopverbundes mit landesweiter Bedeutung. (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet umfasst die Sicherung und den Erhalt eines naturraumtypischen Biotopkomplexes mit einem permanent Wasser führenden, nährstoffarmen Stillgewässer inklusive Verlandungsstadien und seine Entwicklung als Lebensraum für Amphibien, Libellen, Wasservögel sowie die Entwicklung standortgerechter, naturnaher Waldgesellschaften sandgeprägter Standorte sowie in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien. Zur Sicherung eines naturraum- und standorttypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes sind Grundwasserabsenkung und Eutrophierung zu vermeiden. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_1995_ST-099.PDFhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2016_49.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1995, Inkraft: 2016, außerkraft: 2036 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2016-12-09) Amtsblatt alt (1995-10-21) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (Dig. Januar 2017). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Lengerich öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4066848 Edate: 20170120 |