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LINFOS-Kennung: ST-098 Schutzziel: (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten landschaftsraumtypischer, seltener und zum Teil gefährdeter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung der nährstoffarmen Offenlandbereiche mit Heiderelikten; die tlw. als FFH-Lebensraumtyp 4010 (Feuchte Heidegebiete mit Glockenheide), 4030 (Trockene Heidegebiete) und 5130 (Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden) ausgeprägt sind. b) zur Erhaltung und Entwicklung der nährstoffarmen Waldgesellschaften hin zu einem standortgerechten, strukturreichen und bodenständigen Laubwald auf nährstoffarmen, häufig grundwasserbeeinflussten Flugsandboden; c) zur Erhaltung und Entwicklung der Stillgewässer mit ihren naturnahen Uferbereichen und Verlandungszonen als bedeutende Ruhe- und Nahrungsgewässer für verschiedene Tiergruppen und als Lebensraum für zahlreiche seltene Pflanzenarten; d) zum Schutz der an diese Lebensräume angepassten, zum Teil stark gefährdeten Pflanzen- und Tierarten, insbesondere Vögel, Libellen und Amphibien; e) zum Erhalt und zur Sicherung der vorzufindenden Geländemorphologie, insbesondere im Bereich der Wacholderheide; f) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderung; g) aus wissenschaftlichen und naturkundlichen Gründen; h) wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes; i) als Bestandteil eines Biotopverbundes von lokaler Bedeutung. (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung und weitere Entwicklung der Offenlandbereiche und die Wiederherstellung eines naturraumtypischen Biotopkomplexes mit standortgerechten klimastabilen Waldbeständen aus Arten der natürlichen Wald- gesellschaften, nährstoffarmen Pflanzengesellschaften und Stillgewässern auf Flugsand. Zur Sicherung eines naturraum- und standorttypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes sind Grundwasserabsenkungen und Eutrophierung zu vermeiden. Zur Förderung eines strukturreichen Laubwaldkomplexes mit für die natürlichen Waldgesellschaften typischen Arten sollen die Bestände durch naturnahe Bewirtschaftung zu einem natürlichen Laubwald entwickelt werden. Zur Umsetzung dieser Ziele wird von der Unteren Natu- rschutzbehörde ein Maßnahmenkonzept aufgestellt, das die Maßnahmen zur Umsetzung der unter § 2 Abs. 2 und 3 S. 1-3 formulierten Schutzziele festlegt. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_1995_ST-098.PDFhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2017_21.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1995, Inkraft: 2017, außerkraft: 2037 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2017-05-26) Amtsblatt alt (1995-05-13) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (Dig. Juni 2017). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Hörstel, Rheine öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 4150703 Edate: 20170607 |