Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: ST-098
Gebietsname: NSG Mossmoerken

Digitalisierte Fläche: 25.2266 ha     offizielle Fläche: 25.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
(1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG ausgewiesen.

(2) Die Unterschutzstellung erfolgt

a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten
landschaftsraumtypischer, seltener und zum Teil gefährdeter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung der nährstoffarmen Offenlandbereiche mit Heiderelikten;
die tlw. als FFH-Lebensraumtyp 4010 (Feuchte Heidegebiete mit Glockenheide),
4030 (Trockene Heidegebiete) und 5130 (Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden) ausgeprägt
sind.

b) zur Erhaltung und Entwicklung der nährstoffarmen Waldgesellschaften hin zu einem standortgerechten,
strukturreichen und bodenständigen Laubwald auf nährstoffarmen, häufig grundwasserbeeinflussten
Flugsandboden;

c) zur Erhaltung und Entwicklung der Stillgewässer mit ihren naturnahen Uferbereichen und
Verlandungszonen als bedeutende Ruhe- und Nahrungsgewässer für verschiedene Tiergruppen
und als Lebensraum für zahlreiche seltene Pflanzenarten;

d) zum Schutz der an diese Lebensräume angepassten, zum Teil stark gefährdeten Pflanzen- und
Tierarten, insbesondere Vögel, Libellen und Amphibien;

e) zum Erhalt und zur Sicherung der vorzufindenden Geländemorphologie, insbesondere im Bereich
der Wacholderheide;

f) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer
Veränderung;

g) aus wissenschaftlichen und naturkundlichen Gründen;

h) wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes;

i) als Bestandteil eines Biotopverbundes von lokaler Bedeutung.

(3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung
und weitere Entwicklung der Offenlandbereiche und die Wiederherstellung eines naturraumtypischen
Biotopkomplexes mit standortgerechten klimastabilen Waldbeständen aus Arten der natürlichen Wald-
gesellschaften, nährstoffarmen Pflanzengesellschaften und Stillgewässern auf Flugsand. Zur Sicherung
eines naturraum- und standorttypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes sind Grundwasserabsenkungen
und Eutrophierung zu vermeiden. Zur Förderung eines strukturreichen Laubwaldkomplexes mit für die
natürlichen Waldgesellschaften typischen Arten sollen die Bestände durch naturnahe Bewirtschaftung
zu einem natürlichen Laubwald entwickelt werden. Zur Umsetzung dieser Ziele wird von der Unteren Natu-
rschutzbehörde ein Maßnahmenkonzept aufgestellt, das die Maßnahmen zur Umsetzung der unter § 2 Abs. 2
und 3 S. 1-3 formulierten Schutzziele festlegt.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_1995_ST-098.PDF
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2017_21.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1995, Inkraft: 2017, außerkraft: 2037

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2017-05-26)
Amtsblatt alt (1995-05-13)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
(Dig. Juni 2017).


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Hörstel, Rheine


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 4150703     Edate: 20170607