|
LINFOS-Kennung: ST-095 Schutzziel: (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten landschaftsraumtypischer, seltener und zum Teil stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von Wald-, Wiesen- und Offenlandvögeln, Amphibien und Wirbellosen sowie von seltenen, zum Teil gefährdeten Pflanzen und Pflanzenge- sellschaften des Waldes und der Binnendünen; b) zur Erhaltung und Entwicklung großflächiger, in ihrer räumlichen Geschlossenheit hervorragender Grünlandkomplexe mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna; c) zum Schutz und zur Entwicklung der Fließgewässer; d) zur Erhaltung und Entwicklung des entstandenen Stillgewässers als bedeutendes Ruhe- und Nahrungs- gewässer für verschiedene Wasservogelarten; e) zum Erhalt und zur Sicherung der natürlichen Geländemorphologie einschließlich der gebietstypischen Bodenstrukturvergesellschaftungen mit dem Vorkommen schutzwürdiger Böden mit hohem Biotop- entwicklungspotential; f) aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung; g) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen; h) wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes, insbesondere wegen der hohen Struktur- vielfalt und des daraus resultierenden, ausgeprägten Standortmosaiks; i) als Bestandteil des landesweiten Biotopverbundes mit herausragender Bedeutung. (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für die Grünlandbereiche sind die Erhaltung und weitere Entwicklung der halboffenen Landschaft, die durch eine Vielzahl unter- schiedlicher Biotoptypen charakterisiert ist. Dabei sind die Grünlandflächen in ihrer natürlichen Aus- prägung zum Schutz gefährdeter Arten und zum Erhalt der hohen Strukturvielfalt auch zukünftig extensiv zu nutzen. Zur Sicherung eines naturraum- und standorttypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes sind Grundwasserabsenkung und Eutrophierung zu vermeiden. (4) Zur Förderung eines strukturreichen Laubwaldkomplexes mit für die natürlichen Waldgesellschaften typischen Arten sollen die Bestände durch naturnahe Bewirtschaftung in naturnahe Laubwälder mit ihren verschiedenen Entwicklungs- und Altersphasen einschließlich der Alt- und Totholzphase und in ihren standörtlich typischen Variationsbreiten überführt werden. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_1994_ST-095.PDFhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2015_31.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1994, Inkraft: 2015, außerkraft: 2035 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2015-07-31) Amtsblatt alt (1994-08-20) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. August 2015. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Ochtrup öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3336844 Edate: 20150828 |