Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: ST-094
Gebietsname: NSG Am Bagno - Buchenberg

Digitalisierte Fläche: 489.1380 ha     offizielle Fläche: 490.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt

a) Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und
Lebensstaetten landschaftsraumtypischer, seltener und zum Teil stark gefaehrdeter Tier- und
Pflanzenarten innerhalb eines grossflaechig-zusammenhängenden, strukturreichen
Laubwaldkomplexes mit seinen verschiedenen standoertlichen Auspraegungen und Altersphasen,
sowie einer Vielzahl im Zusammenhang mit dem Wald stehender schutzwuerdiger Gewaesser-
biotope und Feuchtgruenlandbereiche. Seltenen und gefaehrdeten Wildtierarten soll dabei die
Moeglichkeit zur Entwicklung natuerlicher Populationen und Sozialgefuege gegeben werden.
Insbesondere sind in ihrer natuerlichen Vergesellschaftung folgende Biotope und Biotopstrukturen
als Lebensraeume fuer seltene, zum Teil stark gefaehrdete Saeugetier- (insbesondere
Fledermaus-), Vogel-, Amphibien-, Fisch- oder Wirbellosenarten sowie verschiedene Pflanzenarten
und Pflanzengesellschaften zu schuetzen:

- Waldmeister-Buchenwaelder,
- Hainsimsen-Buchenwaelder,
- Eichen-Hainbuchenwaelder,
- bodensaure Eichenwaelder,
- Erlen-Bruchwaelder und Hartholzauenwaelder,
- naturnahe Stillgewaesser,
- naturnahe Fliessgewaesser mit ihren Quell- und Auenbereichen,
- extensiv genutztes Gruenland, insbesondere Feucht- und Nassgruenland,
- markante Einzelbaeume, insbesondere Uraltbaeume, Baumreihen, Baumgruppen,Hecken und
Waldraender mit ausgepraegten Hochstaudensaeumen,
- Hoehlenbaeume und stehendes Totholz,

b) Zur Erhaltung und Wiederherstellung eines naturnahen und durchgaengigen Fliessgewaeesser-
abschnittes der Steinfurter Aa,

c) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen
Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung des Gebietes,

d) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes,

e) Zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und negativer
Veraenderungen oekologischer Zusammenhaenge,

f) Zum Erhalt schutzwuerdiger Boeden, wie Staunaesseboeden, Grundwasserboeden, Moorboeden,
Plaggenesche sowie trockene, meist tiefgruendige Sandboeden,

g)Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung,

h)Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen
Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse
gemaess Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um
folgende natuerliche Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-
Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des Paragraphen 48 d Abs. 4 LG:

- Hainsimsen-Buchenwald (9110),
- Waldmeister-Buchenwald (9130),
- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160),
- alte bodensaure Eichenwaelder auf Sand (9190),
- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0 prioritaerer Lebensraum) sowie insbesondere
um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie als
massgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des Paragraph 48 d Abs. 4 LG:

- Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus),
- Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii),
- Teichfledermaus (Myotis dasycneme),
- Grosses Mausohr (Myotis myotis),

i) Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz NATURA 2000 insbesondere Bedeutung
fuer folgende Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgefuehrt sind:

- Eisvogel (Alcedo atthis),
- Schwarzspecht (Dryocopus martius).

Die ueber die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung fuer das Gebiet ist
die Erhaltung und weitere Entwicklung eines grossflaechigen, zusammenhaengenden und
strukturreichen Laubwaldkomplexes mit den fuer die natuerlichen Waldgesellschaften typischen
Arten und Strukturen. Durch naturnahe Bewirtschaftung sollen die Bestaende in naturnahe
Laubwaelder mit ihren verschiedenen Entwicklungs- und Altersphasen einschliesslich
der Alt- und Totholzphase und in ihren standoertlich typischen Variationsbreiten ueberfuehrt
werden. Dabei ist eine Vermehrung der natuerlichen Waldgesellschaften durch den Umbau
von Flaechen, die mit nicht zur natuerlichen Waldgesellschaft gehoerenden Gehoelzen bestanden
sind, anzustreben. Um die Verjuengung der natuerlichen Baumarten, in der Regel ohne
besondere Schutzmassnahmen, zu ermoeglichen, ist die Schalenwilddichte auf ein entsprechendes
Mass einzuregulieren.
Des weiteren ist es Ziel, die unterschiedlichen Gewaesserbiotope sowie die extensiv genutzten
Gruenlandflaechen, insbesondere die Feucht- und Nasswiesen in ihrer natuerlichen Auspraegung
zu erhalten und zu foerdern, um neben dem Schutz gefaehrdeter Arten die hohe
Strukturvielfalt der Landschaft zu erhalten. Zur langfristigen Erhaltung der Fledermauspopulationen
sind neben dem Erhalt wichtiger Habitatstrukturen und Teillebensraeume insbesondere
die weitgehende Ungestoertheit der Winter- und Sommerquartiere durch geeignete
Besucherlenkungsmassnahmen sowie der Erhalt der Jagdgebiete auf Dauer sicherzustellen.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2006_43.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1994, Inkraft: 2006, außerkraft: 2026

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2006-10-27)
Amtsblatt alt (1994-08-20)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Steinfurt


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2922923     Edate: 20140304