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LINFOS-Kennung: ST-094 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt a) Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten landschaftsraumtypischer, seltener und zum Teil stark gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines grossflaechig-zusammenhängenden, strukturreichen Laubwaldkomplexes mit seinen verschiedenen standoertlichen Auspraegungen und Altersphasen, sowie einer Vielzahl im Zusammenhang mit dem Wald stehender schutzwuerdiger Gewaesser- biotope und Feuchtgruenlandbereiche. Seltenen und gefaehrdeten Wildtierarten soll dabei die Moeglichkeit zur Entwicklung natuerlicher Populationen und Sozialgefuege gegeben werden. Insbesondere sind in ihrer natuerlichen Vergesellschaftung folgende Biotope und Biotopstrukturen als Lebensraeume fuer seltene, zum Teil stark gefaehrdete Saeugetier- (insbesondere Fledermaus-), Vogel-, Amphibien-, Fisch- oder Wirbellosenarten sowie verschiedene Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften zu schuetzen: - Waldmeister-Buchenwaelder, - Hainsimsen-Buchenwaelder, - Eichen-Hainbuchenwaelder, - bodensaure Eichenwaelder, - Erlen-Bruchwaelder und Hartholzauenwaelder, - naturnahe Stillgewaesser, - naturnahe Fliessgewaesser mit ihren Quell- und Auenbereichen, - extensiv genutztes Gruenland, insbesondere Feucht- und Nassgruenland, - markante Einzelbaeume, insbesondere Uraltbaeume, Baumreihen, Baumgruppen,Hecken und Waldraender mit ausgepraegten Hochstaudensaeumen, - Hoehlenbaeume und stehendes Totholz, b) Zur Erhaltung und Wiederherstellung eines naturnahen und durchgaengigen Fliessgewaeesser- abschnittes der Steinfurter Aa, c) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung des Gebietes, d) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, e) Zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und negativer Veraenderungen oekologischer Zusammenhaenge, f) Zum Erhalt schutzwuerdiger Boeden, wie Staunaesseboeden, Grundwasserboeden, Moorboeden, Plaggenesche sowie trockene, meist tiefgruendige Sandboeden, g)Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, h)Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natuerliche Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH- Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des Paragraphen 48 d Abs. 4 LG: - Hainsimsen-Buchenwald (9110), - Waldmeister-Buchenwald (9130), - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160), - alte bodensaure Eichenwaelder auf Sand (9190), - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0 prioritaerer Lebensraum) sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des Paragraph 48 d Abs. 4 LG: - Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), - Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), - Teichfledermaus (Myotis dasycneme), - Grosses Mausohr (Myotis myotis), i) Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz NATURA 2000 insbesondere Bedeutung fuer folgende Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgefuehrt sind: - Eisvogel (Alcedo atthis), - Schwarzspecht (Dryocopus martius). Die ueber die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung fuer das Gebiet ist die Erhaltung und weitere Entwicklung eines grossflaechigen, zusammenhaengenden und strukturreichen Laubwaldkomplexes mit den fuer die natuerlichen Waldgesellschaften typischen Arten und Strukturen. Durch naturnahe Bewirtschaftung sollen die Bestaende in naturnahe Laubwaelder mit ihren verschiedenen Entwicklungs- und Altersphasen einschliesslich der Alt- und Totholzphase und in ihren standoertlich typischen Variationsbreiten ueberfuehrt werden. Dabei ist eine Vermehrung der natuerlichen Waldgesellschaften durch den Umbau von Flaechen, die mit nicht zur natuerlichen Waldgesellschaft gehoerenden Gehoelzen bestanden sind, anzustreben. Um die Verjuengung der natuerlichen Baumarten, in der Regel ohne besondere Schutzmassnahmen, zu ermoeglichen, ist die Schalenwilddichte auf ein entsprechendes Mass einzuregulieren. Des weiteren ist es Ziel, die unterschiedlichen Gewaesserbiotope sowie die extensiv genutzten Gruenlandflaechen, insbesondere die Feucht- und Nasswiesen in ihrer natuerlichen Auspraegung zu erhalten und zu foerdern, um neben dem Schutz gefaehrdeter Arten die hohe Strukturvielfalt der Landschaft zu erhalten. Zur langfristigen Erhaltung der Fledermauspopulationen sind neben dem Erhalt wichtiger Habitatstrukturen und Teillebensraeume insbesondere die weitgehende Ungestoertheit der Winter- und Sommerquartiere durch geeignete Besucherlenkungsmassnahmen sowie der Erhalt der Jagdgebiete auf Dauer sicherzustellen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2006_43.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1994, Inkraft: 2006, außerkraft: 2026 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2006-10-27) Amtsblatt alt (1994-08-20) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Steinfurt öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2922923 Edate: 20140304 |