Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: ST-093
Gebietsname: NSG Waldhuegel

Digitalisierte Fläche: 82.5292 ha     offizielle Fläche: 59.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
(1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Natur-schutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG ausgewiesen.

(2) Die Unterschutzstellung erfolgt

a) zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen wildlebender
ier- und Pflanzenarten; insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung von seltenen und gefährdeten Pflanzen-
gesel-schaften, Brachflächen und Gebüsche sowie naturnaher Waldbestände mit ihren daran angepassten
Tier- und Pflanzenarten;

b) zur Erhaltung und Wiederherstellung von Standorten des Kalk-Halbtrockenrasenkomplexes und dessen
Folgegesellschaften (Gebüschstadien und Kalkbuchenwälder) mit deren charakteristischen Tier- und Pflan-
zenarten;

c) zur Erhaltung und Förderung der Vorkommen gefährdeter gebietstypischer Tier- und Pflanzenarten,
insbesondere der Orchideen sowie kalkliebender Arten, die im Gebiet ihre nordwestliche Verbreitungs-
grenze finden;

d) zur Erhaltung der Standorte seltener Ackerwildkräuter;

e) zur Erhaltung und Förderung der Lebensräume für Amphibien und Reptilien;

f) aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdgeschichtlichen Gründen
und wegen der biogeographischen Bedeutung, insbesondere zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden:
Böden mit einem sehr hohen Biotopentwicklungspotential (Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffge-
halten, z. B. Rendzinen);

g) wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes, insbesondere wegen der hohen Strukturvielfalt
und des daraus resultierenden, kleinteilig ausgeprägten Standortmosaiks;
h) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen des Gebietes;

i) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung.

(3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende, langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung,
Sicherung und weitere Entwicklung des Kalksteinabgrabungsgeländes mit den Restwaldflächen und
Magerrasen aufgrund seiner hohen strukturellen Vielfalt und seiner Bedeutung als Lebensraum einer hohen
Anzahl hier vorkommender, stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2012_27.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2014_35.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1994, Inkraft: 2014, außerkraft: 2034

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2014-08-29)
Amtsblatt alt (1994-03-19)
Amtsblatt alt (2012-07-06)( Bem.: VO Aenderung)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
(September 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Rheine


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3036130     Edate: 20140909