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LINFOS-Kennung: ST-078 Schutzziel: (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 in Verbindung mit § 48 c Abs. 1 LG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere von Pflanzen und Pflanzengeseilschaften eines lebenden Hochmoores mit Beständen an Feucht- und Trockenheide, des offenen Wassers, des feuchten Grünlandes und der Moorwälder sowie von seltenen und z. T. stark gefährdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten u, a. von seltenen, zum Teil gefährdeten Wat- und Wiesenvögeln, Amphibien, Reptilien und Wirbellosen; b) zur Erhaltung und Entwicklung eines Moor- und Heidebereiches als regional bedeutsames Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche, z. T. stark gefährdete Vogelarten; c) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen sowie wegen der biogeographischen Bedeutung und der dort vorkommenden schutzwürdigen Böden: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum sowie regionaltypische oder besonders seltene Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte; d) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes; e) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusanunenhänge; fl als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, insbesondere als Teil des zu schaffenden europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000"; g) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens- räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebens- räume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang 1 der FFH-Richtlinie als maßgeblicher Bestand- teil des Gebietes i, 5. des § 48 d Abs. 4 LG: - Lebende Hochmoore (7110, Prioritärer Lebensraum) - Moorwälder (91D0, Prioritärer Lebensraum) h) Das Gebiet hat u. a. Bedeutung für folgende Arten der Flora und Fauna: - Rosmarinheide (Andromeda polifolia) - Rundblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia) - Krähenbeere (Empetrum nigrum) - Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum angustifolium)) - Scheiden-Wollgras (Eriophorum vaginatum) - Sparrige Binse (Juncus squarrosus) - Wacholder (Juniperus communis) - Weißes Schnabelried (Rhynchospora alba) - Kriechweide (Salix repens) - Spieß-Torfmoos (Sphagnum cuspidatum) - Mittleres Torfmoos (Sphagnum magellanicum) - Moosbeere (Vaccinium oxycoccus) - Rauschbeere (Vaccnium uliginosum) i) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung, Sicherung und weitere Entwicklung einer charakteristischen, z. T. offenen Moorlandschaft mit einem typischen Mosaik aus Hoch- und Zwischenmoorstadien, feuchten Heidegebieten, Moorwäldern und Feuchtgrünland sowie die Sicherung eines stabilen, landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes. Zum Schutz der nährstoffarmen, hochmoortypischen Lebensräume ist eine ausreichend große nährstoffarme Pufferzone durch die Extensivierung des umliegenden Grünlandes mit entsprechender Vermeidung von Eutrophierung herzustellen bzw. zu erhalten. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2012_27.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1991, Inkraft: 2012, außerkraft: 2032 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2012-07-06)( Bem.: VO Aenderung) Amtsblatt alt (1991-03-09) Amtsblatt alt (2009-04-10) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Hopsten öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2922909 Edate: 20140304 |