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LINFOS-Kennung: ST-077 Schutzziel: (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG in Verbindung mit § 32 Abs. 2 BNatSchG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt , a) Zur Erhaltung und Entwicklung sowie Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten bestimmter, zum Teil stark gefaehrdeter, wildlebender Pflanzen- und Tierarten, wie kalkliebenden Pflanzen, Vögel, Amphibien, Reptilien und Wirbellose (Schmetterlinge, Heuschrecken u.a.), insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Kalkmagerrasen und Magerweiden mit ihrer charakteristischen Fauna und Flora (Vegetation), - zur Erhaltung und Entwicklung des Steinbruchs im Rahmen der natuerlichen Sukzession als Lebensstaette spezialisierter, Tier- und Pflanzenarten, - zur Erhaltung und Entwicklung von Saumbiotopen mit ihrer charakterisistischen Fauna und Flora, - zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher, vielfaeltig strukturierter Waldbestaende mit gut ausgebildeten Waldraendern und Saeumen sowie einem angemessenen Alt- und Totholz- anteil, b) zum Erhalt und zur Sicherung der Geländemorphologie einschließlich der gebietstypischen, im Hinblick auf ihr Biotopentwicklungspotential besonders schutzwürdigen Bodentypen und des davon geprägten Naturhaushaltes sowie zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und nega- tiver Veränderungen ökologischer Zusammenhänge; c) aus wissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdgeschichtlichen Gruen- den und wegen der biographischen Bedeutung des Höhenrückens und der stratigrafischen Bedeu- tung des Steinbruchs, d) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, e) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, f) Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Le- bensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i. S. des § 34 Abs. 2 BNatSchG: - Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210, prioritaerer Lebensraum) - Waldmeister-Buchenwald (9130), Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume insbesondere fuer folgende im Schutzgebiet vorkom- mende Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes i.S. des § 34 Abs. 2 BNatSchG: Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgefürt sind: - Uhu (Bubo bubo) (bruetend), - Neuntoeter (Lanius collurio) (Bruetend). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2011_14.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1990, Inkraft: 2011, außerkraft: 2031 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2011-04-08) Amtsblatt alt (1990-09-22) Amtsblatt alt (2003-07-04) Amtsblatt alt (2009-04-24)( Bem.: VO Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. April 2012). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Tecklenburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2922908 Edate: 20140304 |