Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: ST-077
Gebietsname: NSG Osterklee

Digitalisierte Fläche: 37.8799 ha     offizielle Fläche: 37.9100 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
(1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG in
Verbindung mit § 32 Abs. 2 BNatSchG ausgewiesen.

(2) Die Unterschutzstellung erfolgt ,

a) Zur Erhaltung und Entwicklung sowie Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften
oder Lebensstaetten bestimmter, zum Teil stark gefaehrdeter, wildlebender Pflanzen-
und Tierarten, wie kalkliebenden Pflanzen, Vögel, Amphibien, Reptilien und Wirbellose
(Schmetterlinge, Heuschrecken u.a.), insbesondere

- zur Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Kalkmagerrasen und Magerweiden
mit ihrer charakteristischen Fauna und Flora (Vegetation),
- zur Erhaltung und Entwicklung des Steinbruchs im Rahmen der natuerlichen Sukzession
als Lebensstaette spezialisierter, Tier- und Pflanzenarten,
- zur Erhaltung und Entwicklung von Saumbiotopen mit ihrer charakterisistischen Fauna und
Flora,
- zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher, vielfaeltig strukturierter Waldbestaende mit gut
ausgebildeten Waldraendern und Saeumen sowie einem angemessenen Alt- und Totholz-
anteil,
b) zum Erhalt und zur Sicherung der Geländemorphologie einschließlich der gebietstypischen,
im Hinblick auf ihr Biotopentwicklungspotential besonders schutzwürdigen Bodentypen und
des davon geprägten Naturhaushaltes sowie zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und nega-
tiver Veränderungen ökologischer Zusammenhänge;

c) aus wissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdgeschichtlichen Gruen-
den und wegen der biographischen Bedeutung des Höhenrückens und der stratigrafischen Bedeu-
tung des Steinbruchs,
d) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes,
e) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung,
f) Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Le-
bensraeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4
Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche
Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche
Bestandteile des Gebiets i. S. des § 34 Abs. 2 BNatSchG:

- Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210, prioritaerer Lebensraum)
- Waldmeister-Buchenwald (9130),

Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume insbesondere fuer folgende im Schutzgebiet vorkom-
mende Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes
i.S. des § 34 Abs. 2 BNatSchG: Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgefürt sind:

- Uhu (Bubo bubo) (bruetend),
- Neuntoeter (Lanius collurio) (Bruetend).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2011_14.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1990, Inkraft: 2011, außerkraft: 2031

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2011-04-08)
Amtsblatt alt (1990-09-22)
Amtsblatt alt (2003-07-04)
Amtsblatt alt (2009-04-24)( Bem.: VO Änderung)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. April 2012).


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Tecklenburg


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2922908     Edate: 20140304