Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: ST-069
Gebietsname: NSG Saltenwiese (VO)

Digitalisierte Fläche: 29.6238 ha     offizielle Fläche: 29.9000 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
(2) Die Unterschutzstellung erfolgt
a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Biotopen, Lebensgemeinschaften und
Lebensstätten, insbesondere von Pflanzen und Pflanzengesellschaften des offenen Wassers
und des feuchten Grünlandes sowie von seltenen und z. T. stark gefährdeten Iandschaftsraum-
typischen Pflanzen- und Tierarten u. a. von seltenen, zum Teil gefährdeten Wat- und Wiesen-
vögeln, Amphibien und Wirbellosen,

b) zur Erhaltung und Entwicklung eines Feuchtwiesenbereiches als Rast- und Überwinterungs-
gebiet sowie bedeutsames Brutgebiet für zahlreiche, z. T. stark gefährdete Vogelarten,

c) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen,
wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden sehr schutzwürdigen
Böden: Böden mit extremen Wasser- und geringen Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum
sowie regionaltypische oder besonders seltene Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte,

d) wegen der Unterzetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit
des Gebietes,

e) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr scgädlicher Einwirkungen und negativer
Veränderungen ökologischer Zusammenhänge,

f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von herausragender Bedeutung.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2010_31.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1990, Inkraft: 2010, außerkraft: 2030

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2010-08-06)
Amtsblatt alt (1990-03-31)
Amtsblatt alt (1993-05-14)( Bem.: Aenderung)
Amtsblatt alt (1993-08-07)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. Durch die Rechtskraft des LP Emsaue-Nord vom 26.04.2004 wurde das NSG "Saltenwiese-Fernrodde"- (ST-075) geteilt. Innerhalb des Landschaftsplangebietes liegen zwei kleinere Teilflächen (zus. 8,10 ha.) Der überwiegende Teil des Gebietes (zus. 28,80 ha)befindet sich weiterhin im Rechtkraft durch VO vom 07.08.1993. Das Gebiet wird unter der Kennung ST- 069 geführt. Durch VO vom 06.08.2010 noch größer geworden.


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Hörstel


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2922900     Edate: 20140304