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LINFOS-Kennung: ST-068 Schutzziel: (1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Biotopen, Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere - des aufgelassenen Steinbruchs mit Kalk-Halbtrockenrasen, Gebüschen und Waldbeständen sowie einem Abgrabungsgewässer inklusive seiner natürlichen Verlandungsstadien, - von Buchenwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen Variationsbreite inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche und Staudenfluren, - von Magergrünland auf trocken-warmem Standort; b) zum Schutz und zur Entwicklung der an diese Lebensräume angepassten Lebensgemeinschaften von z.T. stark gefährdeten Pflanzen- und Tierarten; c) zur Sicherung der geomorphologischen Verhältnisse inklusive der gebietstypischen Bodenverge- sellschaftungen mit großflächigem Vorkommen schutzwürdiger Böden; d) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen, wegen der biogeographischen Bedeutung des Kalksteinzuges; e) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Ver- änderungen ökologischer Zusammenhänge; f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung. (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet besteht in der Erhaltung und weiteren Entwicklung eines strukturreichen, halboffenen Landschaftsraumes mit einer Vielzahl an naturnahen Lebensräumen und Biotoptypen. Der Erhaltung und Entwicklung der typischen Kalk-Halbtrockenrasen sowie der standortgerechten Buchenwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen inklusive der Waldmäntel und der Saumbiotope ist besondere Priorität einzuräumen. Der Steinbruch ist als Sonderstandort für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Die Entwicklung der Lebensräume sollte - je nach Biotoptyp - im Rahmen natürlicher Sukzessionsabläufe, durch naturnahe Waldbewirtschaftung oder durch eine extensive Nutzung erfolgen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2013_10.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1990, Inkraft: 2013, außerkraft: 2033 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2013-03-08) Amtsblatt alt (1990-01-06) Amtsblatt alt (1997-05-10) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig.Mai 2013). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Lengerich öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2922899 Edate: 20140304 |