Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: ST-068
Gebietsname: NSG Steinbruch im Kleefeld (Canyon)

Digitalisierte Fläche: 78.8319 ha     offizielle Fläche: 79.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
(1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG ausgewiesen.

(2) Die Unterschutzstellung erfolgt

a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Biotopen, Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere
- des aufgelassenen Steinbruchs mit Kalk-Halbtrockenrasen, Gebüschen und Waldbeständen sowie einem Abgrabungsgewässer inklusive seiner natürlichen Verlandungsstadien,
- von Buchenwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen
Variationsbreite inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche und Staudenfluren,
- von Magergrünland auf trocken-warmem Standort;

b) zum Schutz und zur Entwicklung der an diese Lebensräume angepassten Lebensgemeinschaften
von z.T. stark gefährdeten Pflanzen- und Tierarten;

c) zur Sicherung der geomorphologischen Verhältnisse inklusive der gebietstypischen Bodenverge-
sellschaftungen mit großflächigem Vorkommen schutzwürdiger Böden;

d) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen,
wegen der biogeographischen Bedeutung des Kalksteinzuges;

e) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Ver-
änderungen ökologischer Zusammenhänge;

f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung.

(3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet besteht
in der Erhaltung und weiteren Entwicklung eines strukturreichen, halboffenen Landschaftsraumes mit
einer Vielzahl an naturnahen Lebensräumen und Biotoptypen. Der Erhaltung und Entwicklung der
typischen Kalk-Halbtrockenrasen sowie der standortgerechten Buchenwälder in ihren verschiedenen
Entwicklungsstufen inklusive der Waldmäntel und der Saumbiotope ist besondere Priorität einzuräumen.
Der Steinbruch ist als Sonderstandort für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Die Entwicklung
der Lebensräume sollte - je nach Biotoptyp - im Rahmen natürlicher Sukzessionsabläufe, durch naturnahe Waldbewirtschaftung oder durch eine extensive Nutzung erfolgen.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2013_10.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1990, Inkraft: 2013, außerkraft: 2033

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2013-03-08)
Amtsblatt alt (1990-01-06)
Amtsblatt alt (1997-05-10)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig.Mai 2013).


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Lengerich


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2922899     Edate: 20140304