Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: ST-063
Gebietsname: NSG Wiechholz

Digitalisierte Fläche: 74.6682 ha     offizielle Fläche: 74.7300 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20

a) zur Erhaltung, Förderung und Entwicklung sowie zur Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften
und Lebensstätten landschaftsraumtypischer, seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten,
insbesondere eines großflächigen naturnahen Waldbereichs aus verschiedenen grundwasser-
beeinflussten, in dieser Region äußerst seltenen, Waldgesellschaften,

b) zur Erhaltung, Förderung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestinimter,
z. T. stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter, wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbeson-
dere von Wasserfledermaus, Abendsegler, Knoblauchkröte und Moorfrosch und deren Lebensstätten
wie
- Fließ- und Kleingewässer, insbesondere sonnenexponierte Laichgewässer
- strukturreiche und altersheterogene Gehölz- und Waldkomplexe
- Höhlenbäume und Baumstubben
- Waldlichtungen und Offenlandbereiche
- Säume und Raine

c) zum Erhalt und zur Sicherung der Geländernorphologie einschließlich der gebietstypischen Bodenver-
geseilschaftung und des davon geprägten Naturhaushaltes sowie zur Abwehr schädlicher Einwirkungen
und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge,

d) aus wissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdgeschichtlichen Gründen und
wegen der biogeographischen Bedeutung des Waldareals,

e) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes,

f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung,

g) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes aller im Gebiet vorhan-
denen natürlichen Lebensräurne und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem
Interesse gern. Art 4 Abs. 4 i. V. m Art. 2 der FFHRichtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um
folgende natürliche Lebensräurne von gemeinschaftlichein Interesse gem. Anhang 1 der FFH-Richt-
linie als rnaßgebliche Bestandteile des Gebiets i. S. des § 48 cl Abs. 4 LG:
- Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190)
- Moorwälder (91D0; priorititrer Lebensraum)
sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gern. Anhang II der FFH-Richt-
linie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i. S. des § 48 d Abs. 4 LG:
- Wasserfledennaus (Myotis daubentonii)
- Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
- Knoblauchkröte (Pelobates fuscus)
- Moorfrosch (Rana arvalis)
Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für folgende im Schutzgebiet vorkommende
Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i. S. des § 48 d Abs. 4 LG:
Vogelarten, die im Anhang 1 der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt sind:
- Heidelerche (Lullula arborea).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2009_1.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1989, Inkraft: 2009, außerkraft: 2029

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2009-01-09)
Amtsblatt alt (1989-10-07)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Hopsten


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2922896     Edate: 20140304