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LINFOS-Kennung: ST-063 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20 a) zur Erhaltung, Förderung und Entwicklung sowie zur Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten landschaftsraumtypischer, seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere eines großflächigen naturnahen Waldbereichs aus verschiedenen grundwasser- beeinflussten, in dieser Region äußerst seltenen, Waldgesellschaften, b) zur Erhaltung, Förderung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestinimter, z. T. stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter, wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbeson- dere von Wasserfledermaus, Abendsegler, Knoblauchkröte und Moorfrosch und deren Lebensstätten wie - Fließ- und Kleingewässer, insbesondere sonnenexponierte Laichgewässer - strukturreiche und altersheterogene Gehölz- und Waldkomplexe - Höhlenbäume und Baumstubben - Waldlichtungen und Offenlandbereiche - Säume und Raine c) zum Erhalt und zur Sicherung der Geländernorphologie einschließlich der gebietstypischen Bodenver- geseilschaftung und des davon geprägten Naturhaushaltes sowie zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge, d) aus wissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung des Waldareals, e) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes, f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, g) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes aller im Gebiet vorhan- denen natürlichen Lebensräurne und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gern. Art 4 Abs. 4 i. V. m Art. 2 der FFHRichtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräurne von gemeinschaftlichein Interesse gem. Anhang 1 der FFH-Richt- linie als rnaßgebliche Bestandteile des Gebiets i. S. des § 48 cl Abs. 4 LG: - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190) - Moorwälder (91D0; priorititrer Lebensraum) sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gern. Anhang II der FFH-Richt- linie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i. S. des § 48 d Abs. 4 LG: - Wasserfledennaus (Myotis daubentonii) - Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) - Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) - Moorfrosch (Rana arvalis) Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i. S. des § 48 d Abs. 4 LG: Vogelarten, die im Anhang 1 der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt sind: - Heidelerche (Lullula arborea). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2009_1.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1989, Inkraft: 2009, außerkraft: 2029 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2009-01-09) Amtsblatt alt (1989-10-07) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Hopsten öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2922896 Edate: 20140304 |