Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: ST-049
Gebietsname: NSG Ladberger Muehlenbach

Digitalisierte Fläche: 12.0633 ha     offizielle Fläche: 11.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Das NSG wird festgesetzt

a) Zur Erhaltung und Wiederherstellung eines typischen, weitestgehend
naturnahen Bachtalabschnittes als Bestandteil eines durchgehenden
Fliessgewaesser-Biotopverbundsystems von landesweiter Bedeutung,

b) Zur Erhaltung, Selbstentwicklung und Foerderung sowie zur Wiederherstellung
der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten landschaftsraumtypischer,
seltener und gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten in der strukturreichen, durch
naturnahe Fliessgewaesserdynamik gepraegten Bachaue mit Feucht- und Nass-
gruenland sowie mit der natuerlichen Vegetation der Weichholz- und Hartholzaue,
insbesondere

- zur Erhaltung und Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder
Ueberflutungsverhaeltnisse,
- zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des
Fliessgewaessers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem
Leitbild des Fliessgewaessertyps, ggf. in seiner kulturlandschaftlichen Praegung,
- zur Erhaltung und Entwicklung der linearen Durchgaengigkeit der Fliessgewaesser fuer
die typische Fauna im gesamten Verlauf,
- zur Erhaltung des landschaftstypischen Gewaesserchemismus und Naehrstoffhaushalts,
- zur Erhaltung und Entwicklung von Gewaessersohlbereichen aus nicht verfestigten,
sandigen, feinkiesigen und steinigen Bodensubstraten (insbesondere fuer das Bachneunauge,
die Groppe und den Steinbeisser),
- zur Sicherung und Entwicklung kuehler, sauerstoffreicher und totholzreicher Gewaesser
einschliesslich ruhiger Bereiche mit Schlammauflagen sowie mit gehoelzreichen Gewaesser-
raendern (vor allem fuer das Bachneunauge und die Groppe),
- zur Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewaesser wie Steinen, Wurzelgeflecht und
Anschwemmungen von Blatt- und Pflanzenresten,
- zur Erhaltung und Entwicklung artenreicher Flachlandmaehwiesen mit ihrer charakteristischen
Vegetation und Fauna,
- zur Erhaltung und Entwicklung der typischen naturnahen Strukturen und der Vegetation
in der Aue,
- zur Erhaltung, Foerderung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten
bestimmter z.T. stark gefaehrdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Pflanzen- und
Tierarten, insbesondere von Pflanzenarten, Wat-, Wiesen- und Wasservoegeln, Reptilien, Amphibien,
Fischen, Libellen und Wasserinsekten, die sich der Auendynamik angepasst haben,
sowie deren Lebensstaetten wie

- Steil- und Flachufer,
- Uferabbrueche und Auskolkungen, offene Sand- und Kiesablagerungen sowie Sandwege,
vegetationsreiche Kleingewaesser, vor allem sonnenexponierte, permanente oder spaet
austrocknende Laichgewaesser,
- Graeben und Hecken,
- Saeume und Raine, Hochstaudenfluren und Roehrichtbereiche, Offenlandbereiche, insbesondere
extensiv genutztes Gruenland mit eingestreuten Gehoelzstrukturen, Alt- und Totholz, insbesondere
Hoehlen- und Uraltbaeume sowie Baumstubben,
c) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenheit, Vielfalt, Schoenheit und Unersetzlichkeit des
Gebietes,

d) Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung,

e) Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen
Lebensraeume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem
Interesse gemaess Art. 4 Abs. 4 i.V.m.Art. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur
Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
(FFHRichtlinie) vom 21. Mai 1992. Hierbei handelt es sich um folgenden natuerlichen Lebensraum
von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie als massgebliche
Bestandteile des Gebietes i.S. des Paragraph 48d Abs.4 LG:

- Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260),

Folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind im Anhang II der FFH-Richtlinie als
massgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes "Eltingmuehlenbach" i.S. des Paragraph 48d Abs. 4 LG
enthalten:

- Bachneunauge (Lampetra planeri),
- Groppe (Cottus gobio),
- Steinbeißer (Cobitis taenia),

Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume fuer folgende im Schutzgebiet vorkommende
Vogelarten gemaess Art. 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02. April 1979
ueber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie) als massgebliche
Bestandteile des FFH-Gebietes "Eltingmuehlenbach" i.S. des Paragraph 48d Abs. 4 LG:

Vogelarten, die im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgefuehrt sind:

Brutvoegel:

- Eisvogel (Alcedo atthis),
- Schwarzspecht (Dryocopus martius).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Grevener Sande_Text_3.Aenderung.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1982, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Grevener Sande (2005-05-18)( Bem.: 3.Aenderung)
LP Grevener Sande alt (1982-06-24)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Saerbeck


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