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LINFOS-Kennung: ST-049 Schutzziel: Das NSG wird festgesetzt a) Zur Erhaltung und Wiederherstellung eines typischen, weitestgehend naturnahen Bachtalabschnittes als Bestandteil eines durchgehenden Fliessgewaesser-Biotopverbundsystems von landesweiter Bedeutung, b) Zur Erhaltung, Selbstentwicklung und Foerderung sowie zur Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten landschaftsraumtypischer, seltener und gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten in der strukturreichen, durch naturnahe Fliessgewaesserdynamik gepraegten Bachaue mit Feucht- und Nass- gruenland sowie mit der natuerlichen Vegetation der Weichholz- und Hartholzaue, insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Ueberflutungsverhaeltnisse, - zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fliessgewaessers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem Leitbild des Fliessgewaessertyps, ggf. in seiner kulturlandschaftlichen Praegung, - zur Erhaltung und Entwicklung der linearen Durchgaengigkeit der Fliessgewaesser fuer die typische Fauna im gesamten Verlauf, - zur Erhaltung des landschaftstypischen Gewaesserchemismus und Naehrstoffhaushalts, - zur Erhaltung und Entwicklung von Gewaessersohlbereichen aus nicht verfestigten, sandigen, feinkiesigen und steinigen Bodensubstraten (insbesondere fuer das Bachneunauge, die Groppe und den Steinbeisser), - zur Sicherung und Entwicklung kuehler, sauerstoffreicher und totholzreicher Gewaesser einschliesslich ruhiger Bereiche mit Schlammauflagen sowie mit gehoelzreichen Gewaesser- raendern (vor allem fuer das Bachneunauge und die Groppe), - zur Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewaesser wie Steinen, Wurzelgeflecht und Anschwemmungen von Blatt- und Pflanzenresten, - zur Erhaltung und Entwicklung artenreicher Flachlandmaehwiesen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - zur Erhaltung und Entwicklung der typischen naturnahen Strukturen und der Vegetation in der Aue, - zur Erhaltung, Foerderung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten bestimmter z.T. stark gefaehrdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von Pflanzenarten, Wat-, Wiesen- und Wasservoegeln, Reptilien, Amphibien, Fischen, Libellen und Wasserinsekten, die sich der Auendynamik angepasst haben, sowie deren Lebensstaetten wie - Steil- und Flachufer, - Uferabbrueche und Auskolkungen, offene Sand- und Kiesablagerungen sowie Sandwege, vegetationsreiche Kleingewaesser, vor allem sonnenexponierte, permanente oder spaet austrocknende Laichgewaesser, - Graeben und Hecken, - Saeume und Raine, Hochstaudenfluren und Roehrichtbereiche, Offenlandbereiche, insbesondere extensiv genutztes Gruenland mit eingestreuten Gehoelzstrukturen, Alt- und Totholz, insbesondere Hoehlen- und Uraltbaeume sowie Baumstubben, c) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenheit, Vielfalt, Schoenheit und Unersetzlichkeit des Gebietes, d) Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, e) Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebensraeume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Art. 4 Abs. 4 i.V.m.Art. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFHRichtlinie) vom 21. Mai 1992. Hierbei handelt es sich um folgenden natuerlichen Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes i.S. des Paragraph 48d Abs.4 LG: - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), Folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind im Anhang II der FFH-Richtlinie als massgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes "Eltingmuehlenbach" i.S. des Paragraph 48d Abs. 4 LG enthalten: - Bachneunauge (Lampetra planeri), - Groppe (Cottus gobio), - Steinbeißer (Cobitis taenia), Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume fuer folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gemaess Art. 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02. April 1979 ueber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie) als massgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes "Eltingmuehlenbach" i.S. des Paragraph 48d Abs. 4 LG: Vogelarten, die im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgefuehrt sind: Brutvoegel: - Eisvogel (Alcedo atthis), - Schwarzspecht (Dryocopus martius). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Grevener Sande_Text_3.Aenderung.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1982, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Grevener Sande (2005-05-18)( Bem.: 3.Aenderung) LP Grevener Sande alt (1982-06-24) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Saerbeck öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2922887 Edate: 20140304 |