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LINFOS-Kennung: ST-048 Schutzziel: (1) gemäß § 20 LG (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebens- stätten wildlebender, landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung von standorttypischen und durch natürliche Sukzessionsprozesse geprägten, feuchtigkeitsliebenden und z. T. seltenen Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften feuchter, naturnaher Laubwälder, Gebüsche, Röhrichte, Großseggensümpfe, Stillgewässer inklu- sive Verlandungszonen und extensiver Acker- und Grünlandfluren sowie - zum Schutz der hieran angepassten, z. T. stark gefährdeten Tierarten wie verschiedene Vogel-, Amphibien- und Libellenarten, b) - wegen der Bedeutung des Gebietes als Refugium für wildlebende Tiere und Pflanzen und Teil eines Biotopverbundkomplexes in einer durch anthropogene Nutzung und Zerschneidung gepräg- ten Kulturlandschaft, c) - wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes, insbesondere wegen der Strukturvielfalt und des daraus resultierenden kleinteiligen Standortmosaiks auf z. T. relativ nährstoffarmen, schwach humosen bis humosen, niedermoorartigen Böden auf sandigem, tlw. staunassem Untergrund, d) - zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Ver- änderungen ökologischer Zusammenhänge, e) - aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen, (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet besteht in der Erhaltung und Entwicklung eines strukturreichen, halboffenen Landschaftsbestandteils mit meso- bis eutrophen Stillgewässern und Wäldern. Hierzu gehören - neben den standorttypischen Pflanzen- gesellschaften unterschiedlicher Verlandungs- bzw. Sukzessionsstadien von der Schwimmblattzone über Röhrichte und Großseggenrieder bis hin zum Weidengebüsch - auch Erlenbruchwald, Birken- Eichenwald und Offenlandbereiche, z. B. in Form von extensivem Grünland und extensiv bewirtschaf- teten Ackerflächen, sowie die jeweils darauf angewiesenen Tier- und Pflanzenarten, insbesondere seltene und gefährdete Brutvogel-, Amphibien- und Libellenarten. Zur Sicherung des standorttypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes sowie der Vermeidung einer beschleunigten Verlandung der Stillge- wässer sind Grundwasserabsenkungen und Eutrophierung zu vermeiden. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2007_11.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2007, außerkraft: 2027 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2007-03-16) Amtsblatt alt (1988-01-16) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Rheine öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2922886 Edate: 20140304 |