Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: ST-041
Gebietsname: NSG Schnippenpohl

Digitalisierte Fläche: 33.3275 ha     offizielle Fläche: 32.5000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
(1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 in Verbindung
mit § 48 c Abs. 1 LG ausgewiesen,

(2) Die Unterschutzstellung erfolgt

a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten,
insbesondere von seltenen und z. T. stark gefährdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tier-
arten in einem nährstoffarmen Heideweiher und in den umgebenden feuchten Waldbereichen sowie
von seltenen, zum Teil gefährdeten Wiesenvögeln, Amphibien und Wirbellosen sowie Pflanzen und
Pflanzengesellschaften des feuchten Grünlandes,

b) zur Erhaltung und Wiederherstellung der nährstoffarmen Bedingungen des Heideweihers als landes-
weit bedeutsamer Refugialraum für Moor- und Heideweiherarten sowie zur Erhaltung, Wiederherstellung
und Entwicklung der naturnahen, feuchten Waldgesellschaft und des umgebenden Feuchtgrünlandes,

c) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen,

d) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit
des Gebietes,

e) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Verände-
rungen ökologischer Zusammenhänge,

f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, insbesondere als Teil
des zu schaffenden europäischen ökologischen Netzes "NATURA 2000",

g) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens-
räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs.
4 i. V. m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um Lebensräume für folgende
im Schutzgebiet vorkommende Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile
des Gebietes i. S. des § 48 d Abs. 4 LG: Arten, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind

- Moorfrosch (Rana arvalis)

sowie für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutz- Richtlinie als
maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 48 d Abs. 4 LG: Vogelarten,
die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt sind

- Rohrweihe (Circus aeruginosus)
sowie regelmäßig vorkommende Zugvögel der Vogelschutz-Richtlinie, die nicht im Anhang I aufgeführt sind
- Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- Großer Brachvogel (Numenius arquata)

h) Das Gebiet hat darüber hinaus Bedeutung für folgende Arten der Flora:
- Schnabel-Segge (Carex rostrata)
- Vielstengelige Sumpfbinse (Eleocharis multicaulis)
- Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum angustifolium)
- Wassernabel (Hydrocotyle vulgaris)
- Sumpf-Johanniskraut (Hypericum elodes)
- Sparrige Binse (Juncus squarrosus)
- Wacholder (Juniperus communis)
- Sumpf-Blutauge (Potentilla palustris)
- Rasenbinse (Trichophorum germanicum)
- Dichtes Torfmoos (Sphagnum compactum)
- Spieß-Torfmoos (Sphagnum cuspidatum)
- Einseitswendiges Torfmoos (Sphagnum subsecundum)

(3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist Eraltung,
Sicherung und weitere Entwicklung des Komplexes aus dem nährstoffarmen Heideweiher, den angren-
zenden naturnahen und feuchten Waldbereichen und den umgeben- den Feuchtwiesen sowie die
Sicherung eines stabilen, landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes. Zum Schutz des
nährstoffarmen Heideweihers ist ein Nutzungsverbot für das Gewässer und die Sicherung eines nähr-
stoffarmen Umfeldes sowie zum Schutz der nährstoffarmen Lebensräume die Extensivierung des Feucht-
grünlandes mit entsprechender Vermeidung von Eutrophierung vorzunehmen.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2007_31.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1952, Inkraft: 2007, außerkraft: 2027

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2007-08-03)
Amtsblatt alt (1952-01-26)
Amtsblatt alt (1965-10-23)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Wettringen


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2922879     Edate: 20140304