|
LINFOS-Kennung: ST-039 Schutzziel: (1) gemäß § 23 BNatschG in Verbindung mit § 32 Abs. BNatschG 2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebens- stätten, insbesondere von seltenen und z. T. stark gefährdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten in einem ehemaligen Heidegebiet mit Feucht- und Trockenheide und von seltenen, zum Teil gefährdeten Wat- und Wiesenvögeln, Amphibien und Wirbellosen sowie Pflanzen und Pflanzengesellschaften des offenen Wassers und des feuchten Grünlandes, b) - zur Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen Feuchtwiesenbereiches als landesweit bedeut- sames Brut-, Rast- und Überwinterungsquartier für zahlreiche, z. T. stark gefährdete Vogelarten sowie als Lebensraum für z. T. stark gefährdeter Amphibienarten, c) - aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen, wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwürdigen Böden: Böden mit extremen Wasser- und geringen Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum sowie regionaltypische oder besonders seltene Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte, d) - zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden: Böden mit einem sehr hohen Biotopentwicklungspotential (Böden mit estremen Wasser- und geringen Nährstoffgehalten, e) - wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes, f) - zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Ver- änderungen ökologischer Zusammenhänge; g) - als wichtige Kernfläche innerhalb eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung aufgrund des außergewöhnlich großen Vorkommens landesweit gefährdeter und bedrohter Pflanzen- gesellschaften bzw. Pflanzen- und Tierarten, insbesondere als Teil des europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000"; h) zur Bewahrung und Wiederherstellung der Lebensräume für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten gem. Art 4 der Vogelschutzrichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i.S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG: Für die Meldung des Gebietes als Teilgebiet des Vogelschutzgebietes ist das Vorkommen folgender Arten der Vogelschutzrichtlinie ausschlaggebend: - Bekassine (Gallinago gallinago) - Großer Brachvogel (Numenius arquata) - Uferschnepfe (Limosa limosa) Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind - Bruchwasserläufer (Tringa glareola) - Kampfläufer (Philomachus pugnax) - Kornweihe (Circus cyaneus) - Kranich (Grus grus) - Neuntöter (Lanius collurio) - Rohrweihe (Circus aeruginosus) - Singschwan (Cygnus cygnus) sowie regelmäßig vorkommende Zugvögel der Vogelschutz-Richtlinie, die nicht im Anhang I aufgeführt sind - Baumfalke (Falco subbuteo) - Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus) - Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) - Grünschenkel (Tringa nebularia) - Kiebitz (Vanellus vanellus) - Knäkente (Anas querquedula) - Krickente (Anas crecca) - Löffelente (Anas clypeata) - Pirol (Oriolus oriolus) - Pfeifente (Anas penelope) - Rotschenkel (Tringa totanus) - Schnatterente (Anas strepera) - Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) - Spießente (Anas acuta) - Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpacaeus) - Wachtel (Cortunix cortunix) - Waldwasserläufer (Tringa ochropus) - Zwergschnepfe (Lymnocrytes minimus) - Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung, Sicherung und weitere Entwicklung einer charakteristischen, weitgehend offenen Feuchtwiesenlandschaft sowie die Sicherung eines stabilen, landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes. Zum Schutz der nährstoffarmen Lebensräume ist die Extensivierung des Grünlandes zur Vermeidung einer Eutrophierung sicherzustellen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2013_47.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1982, Inkraft: 2013, außerkraft: 2033 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2013-11-22) Amtsblatt alt (1982-08-28) Amtsblatt alt (1986-08-16) Amtsblatt alt (1991-12-14) Amtsblatt alt (1994-10-15) Amtsblatt alt (2007-03-23) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Januar 2014. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Metelen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2922877 Edate: 20140304 |