Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: ST-039
Gebietsname: NSG Stroenfeld

Digitalisierte Fläche: 251.3237 ha     offizielle Fläche: 251.3200 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
(1) gemäß § 23 BNatschG in Verbindung mit § 32 Abs. BNatschG

2) Die Unterschutzstellung erfolgt

a) - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebens-
stätten, insbesondere von seltenen und z. T. stark gefährdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen-
und Tierarten in einem ehemaligen Heidegebiet mit Feucht- und Trockenheide und von seltenen,
zum Teil gefährdeten Wat- und Wiesenvögeln, Amphibien und Wirbellosen sowie Pflanzen und
Pflanzengesellschaften des offenen Wassers und des feuchten Grünlandes,

b) - zur Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen Feuchtwiesenbereiches als landesweit bedeut-
sames Brut-, Rast- und Überwinterungsquartier für zahlreiche, z. T. stark gefährdete Vogelarten sowie
als Lebensraum für z. T. stark gefährdeter Amphibienarten,

c) - aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen,
wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwürdigen
Böden: Böden mit extremen Wasser- und geringen Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum
sowie regionaltypische oder besonders seltene Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte,

d) - zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden: Böden mit einem sehr hohen Biotopentwicklungspotential
(Böden mit estremen Wasser- und geringen Nährstoffgehalten,

e) - wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit
des Gebietes,

f) - zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Ver-
änderungen ökologischer Zusammenhänge;

g) - als wichtige Kernfläche innerhalb eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung
aufgrund des außergewöhnlich großen Vorkommens landesweit gefährdeter und bedrohter Pflanzen-
gesellschaften bzw. Pflanzen- und Tierarten, insbesondere als Teil des europäischen ökologischen
Netzes "Natura 2000";

h) zur Bewahrung und Wiederherstellung der Lebensräume für folgende im Schutzgebiet vorkommende
Vogelarten gem. Art 4 der Vogelschutzrichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i.S. des § 32
Abs. 3 BNatSchG:
Für die Meldung des Gebietes als Teilgebiet des Vogelschutzgebietes ist das Vorkommen folgender
Arten der Vogelschutzrichtlinie ausschlaggebend:
- Bekassine (Gallinago gallinago)
- Großer Brachvogel (Numenius arquata)
- Uferschnepfe (Limosa limosa)
Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind
- Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
- Kampfläufer (Philomachus pugnax)
- Kornweihe (Circus cyaneus)
- Kranich (Grus grus)
- Neuntöter (Lanius collurio)
- Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- Singschwan (Cygnus cygnus)
sowie regelmäßig vorkommende Zugvögel der Vogelschutz-Richtlinie, die nicht im Anhang I aufgeführt sind
- Baumfalke (Falco subbuteo)
- Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus)
- Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)
- Grünschenkel (Tringa nebularia)
- Kiebitz (Vanellus vanellus)
- Knäkente (Anas querquedula)
- Krickente (Anas crecca)
- Löffelente (Anas clypeata)
- Pirol (Oriolus oriolus)
- Pfeifente (Anas penelope)
- Rotschenkel (Tringa totanus)
- Schnatterente (Anas strepera)
- Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)
- Spießente (Anas acuta)
- Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpacaeus)
- Wachtel (Cortunix cortunix)
- Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
- Zwergschnepfe (Lymnocrytes minimus)
- Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
(3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung,
Sicherung und weitere Entwicklung einer charakteristischen, weitgehend offenen Feuchtwiesenlandschaft
sowie die Sicherung eines stabilen, landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes. Zum Schutz der
nährstoffarmen Lebensräume ist die Extensivierung des Grünlandes zur Vermeidung einer Eutrophierung
sicherzustellen.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2013_47.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1982, Inkraft: 2013, außerkraft: 2033

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2013-11-22)
Amtsblatt alt (1982-08-28)
Amtsblatt alt (1986-08-16)
Amtsblatt alt (1991-12-14)
Amtsblatt alt (1994-10-15)
Amtsblatt alt (2007-03-23)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Januar 2014.


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Metelen


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2922877     Edate: 20140304