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LINFOS-Kennung: ST-037 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebens stätten, insbesondere von seltenen und z. T. stark gefährdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten in einem ehemaligen Hochmoor mit Beständen an Bruchwald, Feucht- und Trocken- heide und von seltenen, zum Teil gefährdeten Wat- und Wiesenvögeln, Amphibien, Reptilien und Wirbellosen sowie Pflanzen und Pflanzengesellschaften des offenen Wassers und des feuchten Grünlandes, b) zur Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen Moor- und Heidebereiches als regional bedeutsames Brut-, Rast- und Überwinterungsquartier für zahlreiche, z. T. stark gefährdete Vogelarten, c) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwürdigen Böden: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum sowie regionaltypische oder besonders seltene Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte, d) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes, e) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge, f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung, g) Das Gebiet hat u.a. Bedeutung für folgende Arten der Flora und Fauna: - Schneide (Cladium moriscus) - Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum angustifolium) - Scheiden-Wollgras (Eriophorum vaginatum) - Weiße Waldhyazinthe (Platanthera bifolia) h) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung, Sicherung und weitere Entwicklung einer charakteristischen, z.T. offenen Moorlandschaft mit einem typi- schen Mosaik aus Hoch- und Zwischenmoorstadien, feuchten Heidegebieten, Bruchwald und Feucht- grünland sowie die Sicherung eines stabilen, landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes. Zum Schutz der nährstoffarmen, hochmoortypischen Lebensräume ist eine ausreichend große nähr- stoffarme Pufferzone durch die Extensivierung des umliegenden Grünlandes mit entsprechender Ver- meidung von Eutrophierung anzulegen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2008_30.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1984, Inkraft: 2008, außerkraft: 2028 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2008-07-25) Amtsblatt alt (1988-03-26) Amtsblatt esg alt (1984-03-10) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Steinfurt öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2922875 Edate: 20140304 |