Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: ST-035
Gebietsname: NSG Harskamp

Digitalisierte Fläche: 89.1617 ha     offizielle Fläche: 89.2300 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
(1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG
in Verbindung mit § 32 Abs. 2 BNatSchG ausgewiesen.

(2) Unterschutzstellung erfolgt

a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten,
insbesondere von seltenen und z. T. stark gefährdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und
Tierarten in einer ehemaligen Heide-Feuchtwiesenlandschaft und von seltenen, zum Teil stark
gefährdeten Wat- und Wiesenvögeln, Amphibien und Wirbellosen sowie Pflanzen und Pflanzen-
gesellschaften dystropher Heideweiher, Feuchtheiden, Hochmoorkomplexen mit einem Übergangs-
und Schwingrasenmoor auf Torfsubstraten sowie Feuchtgrünland,

b) zur Erhaltung und Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasserhaushaltes mit seinem
typischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalt,

c) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen,
wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwürdigen
Böden: Böden mit extremen Wasser- und geringen Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum
sowie regionaltypische oder besonders seltene Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte,

d) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit
des Gebietes,

e) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Verän-
derungen ökologischer Zusammenhänge,

f) als wichtige Kernfläche innerhalb eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung
aufgrund des außergewöhnlich großen Vorkommens landesweit gefährdeter und bedrohter Pflanzen-
gesellschaften bzw. Pflanzen- und Tierarten, insbesondere als Teil des europäischen ökologischen
Netzes "Natura 2000";

g) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens-
äume von gemeinschaftlichen Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei
handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse
gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i.S. des § 32 Abs. 3
BNatSchG:
- oligo-/mesotrophe Gewässer (3130)
- dystrophe Seen (3160)
- feuchte Heidegebiete mit Glockenheide (4010)
- Moorschlenken-Pioniergesellschaften (7150)
- alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190)

h) zur Bewahrung und Wiederherstellung der Lebensräume für folgende im Schutzgebiet vorkommende
Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutzrichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i. S. des § 32
Abs. 3 BNatSchG:
Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind
- Neuntöter (Lanius collurio)
sowie für regelmäßig vorkommende Zugvögel der Vogelschutz-Richtlinie, die nicht im Anhang I aufgeführt sind
- Kiebitz (Vanellus vanellus)
- Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
- Baumfalke (Falco subbuteo)
- Bekassine (Gallinago gallinago)
- Großer Brachvogel (Numenius arquata)
i) zur Erhaltung und Entwicklung weiterer Arten der Flora und Fauna, u.a.:
- Hirse-Segge (Carex panicea)
- Mittlerer Sonnentau (Drosera intermedia)
- Rundblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia)
- Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum angustifolium)
- Scheiden-Wollgras (Eriophorum vaginatum)
- Moor-Bärlapp (Lycopodiella inundata)
- Gagel (Myrica gale)
- Weißes Schnabelried (Rhynchospora alba)
- Braunes Schnabelried (Rhynchospora fusca)
- gefährdete Torfmoose (8 gefährdete Sphagnum- spec.)

(3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung,
Sicherung und weitere Entwicklung eines Feuchtheide-Moor-Komplexes mit dystrophen Heideweihern, Moorschlenen-Pioniergesellschaften, bodensauren Eichenwäldern und Feuchtheide mit den typischen Tier-
und Pflanzenarten und einem landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushalt sowie die Extensivierung
des Grünlandes.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2013_34.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1952, Inkraft: 2013, außerkraft: 2033

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2013-08-23)
Amtsblatt alt (1952-05-17)
Amtsblatt alt (1968-11-30)
Amtsblatt alt (1983-07-23)
Amtsblatt alt (1987-07-18)
Amtsblatt alt (2007-07-20)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. September 2013).


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Wettringen, Ochtrup


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2922873     Edate: 20140304