Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: ST-025
Gebietsname: NSG Hanfteich

Digitalisierte Fläche: 5.6245 ha     offizielle Fläche: 5.6300 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
(1) Die Unterschutzstellung erfolgt
a) zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaflen oder
Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten; insbesondere zum Erhalt
des Heideweihers als Lebensraum und Vermehrungsort für heide- und moortypische
Tier- und Pflanzenarten.

b) zur Erhaltung und Entwicklung der oligo- bis mesotrophen Stillgewässer,

c) zum Erhalt und zur Sicherung der natürlichen Geländemorphologie einschließlich der
gebietstypischen Bodenstrukturen und zur Sicherung des natürlichen Grund- und Boden-
wasserhaushalts,

d) wegen der Bedeutung des Gebietes als Refugium für wildlebende Tiere und Pflanzen
und Teil eines Biotopverbundkomplexes in einer durch anthropogene Nutzungen gepräg-
ten Umgebung,

e) aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdgeschichtli-
chen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung,

f) wegen Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes, insbesondere wegen der hohen
Strukturvielfalt und des daraus resultierenden, kleinteilig ausgeprägten Standortmosaiks,

g) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer
Veränderungen ökologischer Zusammenhänge,

h) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, insbeson-
dere als Teil des zu schaffenden europäischen ökologischen Netzes "NATURA 2000",

i) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltuugszustandes der natürlichen
Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse
gemäß Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der FFH-Richtlinie, Hierbei handelt es sich insbesondere um
folgenden natürlichen Lebensraum von gemeinschaftlichen Interesse gemäß Anhang I der FFH-
Richtlinie als maßgeblicher Bestandteil des Gebietes i. S. des § 48 d Abs. 4 LG:

- Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und / oder
der Isoeto- Nanojuncetea (3130)

Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für folgende im Schutzgebiet vorkommende
Amphibien und Reptilien, die im Anhang II bzw. IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind:

- Kammmolch (Triturus cristatus)
- Moorfrosch ( Rana arvalis)

i) Das Gebiet hat darüber hinaus Bedeutung für folgende Pflanzenarten:

- Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans) (prioritäre Art).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2010_32.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1938, Inkraft: 2010, außerkraft: 2030

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2010-08-13)
Amtsblatt alt (1938-03-26)
Amtsblatt alt (1965-02-20)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
(keine Angabe)


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Saerbeck


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2922863     Edate: 20140304