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LINFOS-Kennung: ST-025 Schutzziel: (1) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaflen oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten; insbesondere zum Erhalt des Heideweihers als Lebensraum und Vermehrungsort für heide- und moortypische Tier- und Pflanzenarten. b) zur Erhaltung und Entwicklung der oligo- bis mesotrophen Stillgewässer, c) zum Erhalt und zur Sicherung der natürlichen Geländemorphologie einschließlich der gebietstypischen Bodenstrukturen und zur Sicherung des natürlichen Grund- und Boden- wasserhaushalts, d) wegen der Bedeutung des Gebietes als Refugium für wildlebende Tiere und Pflanzen und Teil eines Biotopverbundkomplexes in einer durch anthropogene Nutzungen gepräg- ten Umgebung, e) aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdgeschichtli- chen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung, f) wegen Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes, insbesondere wegen der hohen Strukturvielfalt und des daraus resultierenden, kleinteilig ausgeprägten Standortmosaiks, g) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge, h) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, insbeson- dere als Teil des zu schaffenden europäischen ökologischen Netzes "NATURA 2000", i) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltuugszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der FFH-Richtlinie, Hierbei handelt es sich insbesondere um folgenden natürlichen Lebensraum von gemeinschaftlichen Interesse gemäß Anhang I der FFH- Richtlinie als maßgeblicher Bestandteil des Gebietes i. S. des § 48 d Abs. 4 LG: - Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und / oder der Isoeto- Nanojuncetea (3130) Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für folgende im Schutzgebiet vorkommende Amphibien und Reptilien, die im Anhang II bzw. IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind: - Kammmolch (Triturus cristatus) - Moorfrosch ( Rana arvalis) i) Das Gebiet hat darüber hinaus Bedeutung für folgende Pflanzenarten: - Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans) (prioritäre Art). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2010_32.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1938, Inkraft: 2010, außerkraft: 2030 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2010-08-13) Amtsblatt alt (1938-03-26) Amtsblatt alt (1965-02-20) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Saerbeck öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2922863 Edate: 20140304 |