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LINFOS-Kennung: ST-023 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt a) Zur Erhaltung, Foerderung und Entwicklung sowie zur Wiederherstellung der Lebensgemein- schaften und Lebensstaetten landschaftsraumtypischer, seltener und gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten in einem grossen, strukturreichen, moeglichst durch natuerliche Aufbau- und Zerfallsprozesse gepraegten Waldkomplex mit natuerlichen Felsformationen und Quell- bachoberlaeufen, insbesondere - zur Erhaltung, Foerderung und Entwicklung naturnaher, strukturreicher Hainsimsen-Buchen- waelder auf ueberwiegend alten Waldstandorten mit ihrer typischen Fauna und Flora, in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen und ihrer standorttypischen Auspraegung inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldraender, - zur Erhaltung und Foerderung naturnaher Silikatfelsformationen mit ihrer typischen Pionierve- getation - insbesondere der Moose und Flechten und ihrer Fauna, - zur Erhaltung, Foerderung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten bestimmter, z.T. stark gefaehrdeter oder vom Aussterben bedrohter, wildlebender Pflanzen- und Tierarten insbesondere von quellbachbegleitenden Pflanzen, Fledermaeusen, Voegeln und Wirbellosen und deren Lebensstaetten wie - Quellbachoberlaeufe einschliesslich der Uferfluren und der kleinraeumigen Auspraegungen von naturnahem Erlen-Eschen-Auenwald, - eingestreute Lichtungen, - Horst- und Hoehlenbaeume, - zur Erhaltung von Relikten der historischen Wacholderheide, b) Zur Erhaltung und zur Sicherung der Gelaendemorphologie einschliesslich der gebietstypischen Bodenvergesellschaftungen und des davon gepraegten Naturhaushaltes sowie zur Abwehr schaedlicher Einwirkungen und negativer Veraenderungen oekologischer Zusammenhaenge, c) Aus wissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdgeschichtlichen Gruenden und wegen der biogeographischen Bedeutung, insbesondere hinsichtlich der Silikatfelsen, die dort ihr nordwestlichstes Vorkommen haben, d) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, e) Als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, f) Zur Bewahrung und Wiederherstellung eines guenstigen Erhaltungszustandes der natuerlichen Lebens- raeume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 Abs. 4 i. V.m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natuerlichen Lebens- raeume von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang I der FFH-Richtlinie als massgebliche Bestand- teile des Gebietes i. S. des Paragraphen 48d Abs.4: - Silikatfelsen mit ihrer Pioniervegetation (8230), - Hainsimsen-Buchenwald (9110), Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume insbesondere fuer folgende im Schutzgebiet vorkommen- de Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutzrichtlinie als massgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des Paragraphen 48d Abs. 4 LG: - Uhu (Bubo bubo), Die ueber die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung fuer die Sandsteinfelsen besteht in einem dauerhaften Schutz der Felsformationen in ihrer naturlichen Auspraegung, unter besonderen Beruecksichtigung der Moos- und Flechtenarten. Darueber hinaus sind die Wald- flaechen als Teil eines grossflaechigen, zusammenhaengenden Waldverbundkorridors von landesweiter Bedeutung im Rahmen einer naturnahen Waldbewirtschaftung weiterzuentwickeln. Das beinhaltet langfristig die flaechendeckende Entwicklung von Laubwald mit heimischen, der natuerlichen Waldgesellschaft angehoerenden Arten sowie mit einem Mosaik standoertlicher Variationen und verschiedenen Bestandsstrukturen einschliesslich Alt- und Totholzphasen. Um die Verjuengung der natuerlichen Baumarten in der Regel ohne besondere Schutzmassnahmen zu ermoeglichen, ist die Reduzierung der Schalenwilddichte auf ein entsprechendes Mass anzustreben. Die Freizeit- und Erholungsnutzung hat sich an den Zielen des Naturschutzes zu orientieren und ist naturvertraeglich zu gestalten. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2004_44.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2003, Inkraft: 2004, außerkraft: 2024 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2004-10-29) Amtsblatt alt (2003-04-16)( Bem.: Ordnungsbe. Ver.) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Tecklenburg, Ibbenbüren öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2922861 Edate: 20140304 |