Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: ST-010
Gebietsname: NSG Finkenfeld

Digitalisierte Fläche: 194.2334 ha     offizielle Fläche: 194.3900 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
(1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 in Verbindung mit § 48 c
Abs. 1 LG ausgewisen,

(2) Die Unterschutzstellung erfolgt

a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten,
insbesondere von Pflanzen und Pflanzengesellschaften sowie seltenen und z. T stark gefahrdeten land-
schaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten in einem großflächigen Grünlandkomplex unterschied-
licher Ausprägung mit eingebetteten Flachwassermulden und Kleingewässern und Vorkommen von
seltenen, zum Teil stark gefährdeten Wat- und Wiesenvögeln, Amphibien und Wirbellosen,

b) wegen der besonderen Bedeutung der Grünlandkomplxe und der Kleingewässer als bedeutsames
Brutgebiet für den Großen Brachvogel sowie als wichtiges Rastgebiet für Spießente, Knäkente, Krickente,
Läffelente, Pfeifente, Kranich, Bekassine, Kiebitz und Waldwasserläufer,

c) zum Erhalt und zur Sicherung der natürlichen Geländemorphologie einschließlich dei gebietstypischen
Bodenstrukturen,

d) zur Erhaltung und Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasserhaushaltes mit seinem typischen
Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalt,

e) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen, und erdgeschichtlichen Gründen, wegen
der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwürdigen Böden: Böden mit
extremen Wasser- und geringen Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum sowie regionaltypische
oder besonders seltene Böden als Archiv der Natur und Kulturgeschichte,

fl wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervoragenden Schönheit des
Gebietes,

g) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderun-
gen ökologischer Zusammenhänge,

h) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, insbesondere als Teil
des europäschen ökologischen Netzes "Natura 2000",

i) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume
und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemöß Ast. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2
der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgenden natürlichen Lebensraum von gemein-
schaftlichem Interesse gemäß Anhang 1 der FFH-Richtlinie als maßgeblicher Bestandteil des Gebietes i. S. des
§ 48 c Abs. 4 LG:
- Pfeifengraswiesen (6410)
- Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430)
sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II der FFH-Richtlinie als
maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 48d Abs. 4 LG:
- wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
- Großer AbendsegIer (Nyctalus nocktula)
- Knoblauchkröte (Pelobates fuscus)
- Moorfrosch (Rana arvalis)
Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten
gem. Art. 4 der Vogelschutz-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 48 d Abs. 4 LG:
Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt sind
- Kranich (Grus grus)
- Neuntöter (Lanius collurio)
- Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)
- Kornweihe (Circus cyaneus)
- Rohrweihe (Circus aeruginosus)
- Bruchwasserläufer (Tringa glareola)
- Heidelerche (Lullula arborea)
sowie regelmäßig vorkommende Zugvögel der Vogelschutz-Richtlinie die nicht im Anhang I aufgeftihrt sind
- Spießente (Anas acuta)
- Krickente (Anas crecca)
- Knäkente (Anas querquedula)
- Löffelente (Anas clypeata)
- Bekassine (Gallinago gaIlinago)
- Großer Brnchvogel (Numenius arquata)
- Waldwasserläufer (Tringa ochropus)
- Kiebitz (Vanellus vanellus)
- Wasserralle (Rallus aquaticus)
- Pirol (Oriolus oriolus)

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2012_27.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2012, außerkraft: 2032

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2012-07-06)( Bem.: VO Aenderung)
Amtsblatt alt (1988-05-14)
Amtsblatt alt (1992-10-10)
Amtsblatt alt (1998-10-24)
Amtsblatt alt (2008-12-12)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Hopsten


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2922849     Edate: 20140304