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LINFOS-Kennung: ST-009 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung und Entwicklung zweier landesweit bedeutsamer Grünlandkomplexe, welche aufgrund ihrer entsprechenden Vegetationsstrukturen im Verbund mit anderen Feuchtwiesen- schutzgebieten große Bedeutung für das europäische Biotopverbundnetz darstellen, b) zur Erhaltung und Entwicklung eines Feuchtwiesenbereiches als wichtiger Lebensraum für eine bedeutsame Laubfroschpopolation, weitere Amphibienarten und eine Anzahl von Libellenarten, c) zur Erhaltung und Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasserhaushaltes mit seinem charakteristischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalt, d) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen, wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwürdigen Böden: Böden mit extremen Wasser- und geringen Nährstoffangeboten als natürlicher Lebens- raum sowie regionaltypische oder besonders seltene Böden als Archiv der Natur- und Kultur- geschichte, e) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit der Gebiete, f) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge, g) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, insbeson- dere als Teil des europäischen ökologischen Netzes "NATURA 2000", h) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 i.V.m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgeblicher Bestandteil des Gebietes i. S. des § 48 d Abs. 4 LG: - Pfeifengraswiesen auf kalkreichen, torfigen und tonigschluffigen Böden (6410) - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190) sowie um Amphibien und Reptilien, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind - Laubfrosch (Hyla arborea) i) Die Teilegbiete haben darüber hinaus Bedeutung für folgende Pflanzenarten: - Carex panicea (Hirse-Segge) - Dactylorhiza maculata (Geflecktes Knabenkraut) - Dactylorhiza majalis (Breitblättriges Knabenkraut) - Epilobium palustre (Sumpf-Weidenröschen) - Myriophyllum spicatum (Ähren-Tausendblatt) - Oenanthe fistulosa (Röhrige Pferdesaat) - Potentilla palustris (Sumpf-Blutauge) - Salix repens (Kriechweide) - Samolus valerandii (Salz-Bunge) - Selinum carvifolia (Kümmelblättrige Silge) - Silaum silaus (Wiesen-Silge) - Spirodela polyrhiza (Teichlinse) - Stellaria palustris (Sumpf-Sternmiere) - Succisa pratensis (Teufelsabbiß) - Veronica scutellata (Schild-Ehrenpreis). Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für die Teilgebiete ist die Erhaltung, Sicherung und weitere Entwicklung charakteristischer Feuchtwiesenlandschaften sowie die Sicherung eines stabilen, landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes. Zum Schutz der nährstoffarmen Lebensräume ist die Extensivierung des Grünlandes mit entsprechender Vermeidung von Eutrophierung sicherzustellen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2012_27.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1984, Inkraft: 2012, außerkraft: 2032 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2012-07-06)( Bem.: VO Aenderung) Amtsblatt alt (1987-12-19) Amtsblatt alt (1998-01-03) Amtsblatt alt (2008-01-18)( Bem.: Ordnungsbe. VO) Amtsblatt esg alt (1984-06-09) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Greven öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2922848 Edate: 20140304 |