Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: ST-001
Gebietsname: NSG Am Janhaarspool

Digitalisierte Fläche: 256.0340 ha     offizielle Fläche: 256.2400 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
(1) Das h § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 LG in Verbindung
mit § 48c LG ausgewiesen.

(2) Die Unterschutzstellung erfolgt

a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaffen und Lebensstätten,
insbesondere von seltenen und z. T. stark gefährdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen und Pflanzen-
geselischaften des offenen Wassers und des feuchten Grünlandes und der daran angepassten z. T.
stark gefährdeten Tierarten, u. a. Wat- und Wiesenvögel, Amphibien und Wirbellose,

b) zur Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen Feuchtwiesenbereiches als Rast- und Überwin-
terungsgebiet sowie bedeutsames Brutgebiet für zahlreiche, z. T. stark gefährdete Vogelarten,

c) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen,
wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwürdigen Böden:
Böden mit extremen Wasser- und geringen Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum sowie regional-
typische oder besonders seltene Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte,

d) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit
des Gebietes,

e) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränder-
ungen ökologischer Zusammenhänge,

f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, insbesondere als Teil
des zu schaffenden europäischen ökologischen Netzes "NATURA 2000",

Es handelt sich um Lebensräume insbesondere für die folgenden im Schutzgebiet vorkommenden Vogel-
arten gem. Art. 4 der VogelschutzRichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes im Sinne des § 48 d
Abs. 4 LG:
- Bekassine
- Pirol
- Großer Brachvogel
- Wachtel

Vogelarten, die im Anhang 1 der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt sind:

- Heidelerche
- Rohrweihe
- Kornweihe
- Rotmilan
- Neuntöter

sowie regelmäßig vorkommende Zugvogelarten der Vogelschutz-Richtlinie, die nicht im Anhang I aufgeführt sind:

- Kiebitz
- Waldwasserläufer
- Krickente

(3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung,
Sicherung und weitere Entwicklung einer charakteristischen, weitgehend offenen Feuchtwiesenlandschaft
sowie die Sicherung eines stabilen, Iandschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes. Zum Schutz der
nährstoffarmen Lebensräume und der darin vorkommenden Lebensgemeinschaften ist die Extensivierung
des Grünlandes sicherzustellen.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2012_27.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2012, außerkraft: 2032

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2012-07-06)( Bem.: VO Aenderung)
Amtsblatt alt (1988-11-12)
Amtsblatt alt (1992-11-09)( Bem.: VO Offenlage)
Amtsblatt alt (1993-04-03)
Amtsblatt alt (2002-10-04)
Amtsblatt alt (2006-01-05)( Bem.: Ordnungsbe. VO)
Amtsblatt alt (2009-07-31)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Steinfurt Gemeinde(n): Tecklenburg, Ibbenbüren


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2922840     Edate: 20140304