Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SO-098
Gebietsname: NSG Merpketal

Digitalisierte Fläche: 34.0891 ha     offizielle Fläche: 34.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
(1) Die Unterschutzstellung erfolgt

1. zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung4 des strukturreichen, offenen Talabschnittes der Merpke
und ihrer Zuflüsse mit regional bedeutsamen Biotopen seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypi-
scher Tier- und Pflanzenarten in der ansonsten ackerbaulich genutzten Südflanke des Haarstranges. Dieser
zeichnet sich durch schutzwürdiges, trockenes und feuchtes Grünland, Quellbereiche sowie Gewässerbiotope
und Gehölzstrukturen mit dem Vorkommen schutzwürdiger Böden aus.
In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen:
- naturnahe Quellbereiche, Bach- und Talabschnitte,
- artenreiche Magerwiesen und -weiden, Borstgrasrasen,
- trockene Heideelemente und -säume,
- Feucht- und Nassgrünland,
- Röhrichte sowie
- stehende und fließende Gewässer.

2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen des auch
als Geotop (GK-4415-015) ausgewiesenen Gebietes, und

3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des kleinteiligen,
abwechslungs- und strukturreichen, offenen Tales inmitten einer ackerbaulich geprägten, ausgeräumten
Hochfläche, das sich bis ins Möhnetal zieht und somit ein bedeutendes Vernetzungselement darstellt.

(2) Das über die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel für die im Gebiet vorhan-
denen Waldparzellen ist die Entwicklung oder Wiederherstellung von Laubwaldbereichen mit den für den
Naturraum typischen natürlichen Waldgesellschaften in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien, eins-
chließlich der Alt- und Totholzphase, und ihrer natürlichen Strukturvielfalt. Die Naturverjüngung von Gehölzarten
der angestrebten natürlichen Waldgesellschaften soll Vorrang vor der Pflanzung haben und entsprechend
unterstützt werden. Höherrangiges Ziel ist jedoch die Erhaltung und Schaffung eines offenen Talraumes. Es wird
angestrebt, auf Magerstandorten die offenen Bereiche zu fördern und zu entwickeln.
Hierfür ggf. erforderliche Waldumwandlungen sind nur in einem Verfahren und mit Genehmigung
nach § 39 Landesforstgesetz NRW5 möglich.

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_ar_2015_5.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2015, Inkraft: 2015, außerkraft: 2035

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2015-01-31)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
Dig. März 2015.


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Soest Gemeinde(n): Warstein


öffentlicher Report generiert:20250704      domainobjectid: 3155766     Edate: 20150305