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LINFOS-Kennung: SO-087 Schutzziel: Beschreibung: Das Schutzgebiet umfasst den Flusslauf der Gieseler. Das 4-5 m breite Gewässer kommt aus östlicher Richtung und wird von Bächen gespeist, die einem am Nordrand des Haarstranges gelegenen Quellhorizont entspringen. Der Flussabschnitt mit schwachem Gefälle wird von einem mehr oder weniger dichten und gut entwickelten Ufergehölz begleitet, in dem auch zahlreiche alte Kopfweiden stehen. In einigen ausgebauten z.T. tief eingeschnittenen Bereichen stehen nur dichte Strauchreihen ohne Bäume. In den naturnahen Abschnitten kommen bis zu 3 m hohe lehmsandige Steilufer vor. An den weniger eingetieften Stellen finden sich Sand- und Kiesbänke. Die ackerbau- liche Nutzung grenzt unmittelbar an das Gewässer bzw. das Ufergehölz an. Im Schutzgebiet befinden sich Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-) bzw. Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Die Bereiche werden unter der Ziffer "DE-4315-302" in der Liste der innerhalb der Gemeinschaft beson- ders zu schützenden Gebiete geführt. Besonders hervorzuheben ist die herausragende Bedeutung des Gewässersystems als Lebens- raum und Wanderungskorridor zur Lippe für die schutzwürdigen Fisch- und Rundmaularten. Darüber hinaus ist es eines der wichtigsten Gewässer in der Börde und stellt mit seinen Kiesbänken in den Bereichen mit nicht ausgebauter Sohle potentielle Laichhabitate für bedrohte Fischarten dar. Schutzzweck und Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt 1. - zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung a) der naturnahen Strukturen, der Dynamik und der Durchgängigkeit eines Fließgewässers mit seinen auentypischen Elementen als überregional bedeutsamer Lebensraum seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere als Lebensraum für Eis- vogel und Fisch- bzw. Rundmaularten. b) von natürlichen Lebensräumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen I, II und IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 (ABL. EG Nr. L206 vom 22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.Oktober 1997 (ABL. EG Nr. L 305/42) - ( FFH-Richtlinie ), aufgeführt sind. Hierbei handelt es sich gem. Anhang I der FFH-Richtlinie um folgende Lebensräume: -Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang II/IV der FFH-Richtlinie sowie für Arten der Vogelschutzrichtlinie Bedeutung für -Groppe -Bachneunauge -weitere gefährdete Amphibienart -Bergunke -Eisvogel -Rohrweihe -Pirol -Rotmilan -Neuntöter 2. - aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen. 3. - wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit dieser Auen- landschaft. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_fkarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_ekarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Lippetal-Lippstadt-West (2006-12-04)( Bem.: LP Lippetal-Lippstadt-West) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2014). LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Soest Gemeinde(n): Lippstadt, Erwitte öffentlicher Report generiert:20250704 domainobjectid: 2922829 Edate: 20140304 |