Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SO-087
Gebietsname: NSG Gieseler

Digitalisierte Fläche: 8.9199 ha     offizielle Fläche: 9.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Beschreibung:
Das Schutzgebiet umfasst den Flusslauf der Gieseler. Das 4-5 m breite Gewässer kommt aus
östlicher Richtung und wird von Bächen gespeist, die einem am Nordrand des Haarstranges
gelegenen Quellhorizont entspringen. Der Flussabschnitt mit schwachem Gefälle wird von einem
mehr oder weniger dichten und gut entwickelten Ufergehölz begleitet, in dem auch zahlreiche alte
Kopfweiden stehen. In einigen ausgebauten z.T. tief eingeschnittenen Bereichen stehen nur dichte
Strauchreihen ohne Bäume. In den naturnahen Abschnitten kommen bis zu 3 m hohe lehmsandige
Steilufer vor. An den weniger eingetieften Stellen finden sich Sand- und Kiesbänke. Die ackerbau-
liche Nutzung grenzt unmittelbar an das Gewässer bzw. das Ufergehölz an.
Im Schutzgebiet befinden sich Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß
der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-) bzw. Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Die
Bereiche werden unter der Ziffer "DE-4315-302" in der Liste der innerhalb der Gemeinschaft beson-
ders zu schützenden Gebiete geführt.
Besonders hervorzuheben ist die herausragende Bedeutung des Gewässersystems als Lebens-
raum und Wanderungskorridor zur Lippe für die schutzwürdigen Fisch- und Rundmaularten. Darüber
hinaus ist es eines der wichtigsten Gewässer in der Börde und stellt mit seinen Kiesbänken in den
Bereichen mit nicht ausgebauter Sohle potentielle Laichhabitate für bedrohte Fischarten dar.

Schutzzweck und Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt

1. - zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
a) der naturnahen Strukturen, der Dynamik und der Durchgängigkeit eines Fließgewässers mit seinen
auentypischen Elementen als überregional bedeutsamer Lebensraum seltener und gefährdeter
sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere als Lebensraum für Eis-
vogel und Fisch- bzw. Rundmaularten.
b) von natürlichen Lebensräumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die in den
Anhängen I, II und IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 (ABL. EG Nr. L206 vom
22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.Oktober 1997 (ABL. EG Nr.
L 305/42) - ( FFH-Richtlinie ), aufgeführt sind.
Hierbei handelt es sich gem. Anhang I der FFH-Richtlinie um folgende Lebensräume:
-Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)
Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang II/IV der
FFH-Richtlinie sowie für Arten der Vogelschutzrichtlinie Bedeutung für
-Groppe
-Bachneunauge
-weitere gefährdete Amphibienart
-Bergunke
-Eisvogel
-Rohrweihe
-Pirol
-Rotmilan
-Neuntöter

2. - aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen.

3. - wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit dieser Auen-
landschaft.

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_fkarte.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_ekarte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Lippetal-Lippstadt-West (2006-12-04)( Bem.: LP Lippetal-Lippstadt-West)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Soest Gemeinde(n): Lippstadt, Erwitte


öffentlicher Report generiert:20250704      domainobjectid: 2922829     Edate: 20140304