Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SO-078
Gebietsname: NSG Wulfesknapp / Kraehenbrink

Digitalisierte Fläche: 54.2572 ha     offizielle Fläche: 54.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Beschreibung:
Das Schutzgebiet umfasst einen Teil des Lippetales im Bereich der Schoneberger Heide:
Es handelt sich um feuchtes Dauergrünland, Kleingewässer in der Aue und einem grund-
wasserbeeinflussten Wald sowie einem angrenzenden Sandmagerasen auf der Terrassen-
kante. Der Wald auf der ehemals feuchten Heidefläche enthält neben den vorwiegenden
Baumarten wie Eichen, Buchen, und Erlen auch Kiefern.
Im Schutzgebiet befinden sich Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse
gemäß der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-) bzw. Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Ge-
meinschaft. Die Bereiche werden unter den Ziffern "DE-4314-302" in der Liste der innerhalb
der Gemeinschaft besonders zu schützenden Gebiete geführt.
Der Auenbereich der Lippe wird hier meist als intensives Grünland genutzt. Gliedernde
Elemente sind Hecken, Gebüsche, Einzelbäume und Ufergehölze sowie Röhricht und
Hochstaudensäume.

Schutzzweck und Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt

1.- zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung

a) von Lebensgemeinschaften oder Biotoptypen bestimmter Tier- und Pflanzenarten, insbeson-
dere des mageren Grünlandes, der Sandtrockenrasen und Heiden auf der Niederterrasse
der Lippe, fließender und stehender Gewässer, sowie der Röhrichte und Hochstaudenfluren
mit seltenen, zum teil stark gefährdeten rastenden, überwinternden und brütenden Wasser-,
Wat- und Wiesenvögeln, Amphibien-, Libellen-, Heuschrecken- und Fischarten.

b) von natürlichen Lebensräumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die in
den Anhängen I, II und IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 (ABL. EG
Nr. L206 vom 22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.Oktober
1997 (ABL. EG Nr. L 305/42) - ( FFH-Richtlinie ), aufgeführt sind.
Hierbei handelt es sich gem. Anhang I der FFH-Richtlinie um folgende Lebensräume:
-Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (91E0)
-Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150)
-Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)
-Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510)
-Hartholz-Auenwälder (91F0)

Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang II/IV der
FFH-Richtlinie sowie für Arten der Vogelschutzrichtlinie Bedeutung für
-Beutelmeise
-Flussregenpfeifer
-Gänsesäger
-Bruchwasserläufer
-Grünschenkel
-Kampfläufer
-Kiebitz
-Nachtigall
-Pirol
-Tafelente
-Wasserralle
-Bekassine
-Eisvogel
-Knäkente
-Krickente
-Löffelente
-Rohrweihe
-Wachtelkönig
-Fischadler
-Flussuferläufer
-Spießente
-Trauerseeschwalbe
-Wiesenpieper
-Zwergsäger
-Teichrohrsänger
-Tüpfelsumpfhuhn
-Uferschwalbe
-Waldwasserläufer
-Zwergtaucher
-Wanderfalke
-Laubfrosch
-Groppe
-Bachneunauge
-Flussneunauge
-Steinbeißer

2.- aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen.

3.- wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und Schönheit dieser historisch
gewachsenen Natur- und Kulturlandschaft.

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_fkarte.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_ekarte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2002, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (2002-03-23)
LP Lippetal-Lippstadt-West (2006-12-04)( Bem.: LP Lippetal-Lippstadt-West)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung Vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Soest Gemeinde(n): Lippetal


öffentlicher Report generiert:20250704      domainobjectid: 2922820     Edate: 20140304