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LINFOS-Kennung: SO-073 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt 1. Zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung a) Von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Quellen und Fliessgewaesser, der Niedermoor- und Bruchwaldbereiche, der naturnahen Laubwaelder, Kalkhalbtrockenrasen und Felskuppen, waermeliebenden Gebuesche und Saume, Magerrasen und Zwergstrauchheiden, der feuchten und extensiv genutzten Wiesen und Weiden, jeweils mit einer Vielzahl schutzwuerdiger und z.T. stark gefaehrdeter oder vom Aussterben bedrohter Pflanzen- und Tierarten, u.a. einer besonders vielfaeltigen und typischen Vogelwelt der Waelder, der Hecken und Gebuesche sowie der Fliessgewaesser. b) Von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FHH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Biotope oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie - Waldmeister-Buchenwald (9130), - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), - Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210, prioritaerer Lebensraum), - Wachholderbestaende auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen (5130), - feuchte Hochstaudenfluren (6430), - Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation (8210), - Schlucht- und Hangmischwald (9180, priotitaerer Lebensraum) 2. Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, insbesondere wegen der Hoehlen und Felsformationen, der ehemaligen Hutungsflaechen (Kalkhalbtrockenrasen), der gelaendeklimatischen Verhaeltnisse des oberen Talraums, 3. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit dieses Gebietes, das durch eine vielfaeltige Gliederung und Strukturierung, durch besondere natuerliche Gegebenheiten wie auch durch Einfluesse extensiver menschlicher Nutzung auszeichnet und dabei in seinem historisch gewachsenen Zustand nur sehr geringe Be- eintraechtigungen und Vorbelastungen aufweist. (2) Das ueber die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Waldflaechen ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den fuer den Naturraum ty- pischen natuerlichen Waldgesellschaften in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien, einschliesslich der Alt- und Totholzphase, und ihrer natuerlichen Waldgesellschaften soll Vorrang vor der Pflanzung haben und entsprechend unterstuetzt werden. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_ar_2004_48.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2000, Inkraft: 2025, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (2004-12-05) Amtsblatt (2025-05-13) Amtsblatt alt (2000-04-25) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Durch § 50a LNatSchG NRW entfristeten ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Festsetzung von Schutzgebieten im Regierungsbezirk Arnsberg wurde dieses Gebiet unbefristet geschützt (Stand 07.2025). Flaechenangabe laut VO ca. 314,00ha ( Tel.Ruecksprache ergab, dass die tatsaechliche Hektarzahl nur 272,90 ha. betraegt) Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2014). LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Soest Gemeinde(n): Rüthen, Warstein öffentlicher Report generiert:20250821 domainobjectid: 2922815 Edate: 20140304 |