Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SO-068
Gebietsname: NSG Quabbeaue / Berkenkamp

Digitalisierte Fläche: 137.1560 ha     offizielle Fläche: 137.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Beschreibung:
Das Schutzgebiet besteht aus einem Wald-Grünlandkomplex geprägt durch das Waldgebiet
Berkenkamp und die Aue des Bachlaufes der Quabbe. Das Gebiet erstreckt sich nordwestlich
von Haus Assen über den Gewässerverlauf bis in den Ortsteil Lippborg. Der begradigte Bach-
lauf wird von Pappelreihen gesäumt. Das Grünland in der Aue wird von kleineren Feldgehölzen
aus Pappeln und Eichen geprägt. Im Ortsbereich von Lippborg wird die Quabbe immer noch von
kleinflächigem Grünland begleitet.
Im Schutzgebiet befinden sich Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß
der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-) bzw. Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Die
Bereiche werden unter den Ziffern "DE-4314-303" in der Liste der innerhalb der Gemeinschaft beson-
ders zu schützenden Gebiete geführt.
Besondere Bedeutung im Gebiet hat die komplexe Verzahnung artenreicher Eichen-Hainbuchen-
wälder mit einer der letzten Vorkommen basiskliner Pfeifengraswiesen, die im Bereich der Beckumer
Berge ihren Verbreitungsschwerraum haben.

Schutzzweck und Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt
1.- zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
a) einer von Grünland und Feldgehölzen geprägten Gewässeraue als Refugial- und Vernetzungs-
element mit den begleitenden extensiv genutzten Pfeifengraswiesen und naturnahen Waldbereichen.

b) von natürlichen Lebensräumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die in den
Anhängen I, II und IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 (ABL. EG Nr. L206 vom
22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.Oktober 1997 (ABL. EG Nr.
L 305/42) - ( FFH-Richtlinie ), aufgeführt sind.
Hierbei handelt es sich gem. Anhang I der FFH-Richtlinie um folgende Lebensräume:

-Pfeifengraswiesen auf kalkreichen, torfigen und tonig-schluffigen Böden (6410)
-Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510)
-Stieleichen-Hainbuchenwald (9160)

Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang II/IV der
FFH-Richtlinie sowie für Arten der Vogelschutzrichtlinie Bedeutung für

-Rotmilan
-Wespenbussard
-Eisvogel
-Nachtigall

2.- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit dieses Gebietes.

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_fkarte.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_ekarte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Lippetal-Lippstadt-West (2006-12-04)( Bem.: LP Lippetal-Lippstadt-West)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. Dig. Februar 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Soest Gemeinde(n): Lippetal


öffentlicher Report generiert:20250704      domainobjectid: 2922810     Edate: 20140304