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LINFOS-Kennung: SO-068 Schutzziel: Beschreibung: Das Schutzgebiet besteht aus einem Wald-Grünlandkomplex geprägt durch das Waldgebiet Berkenkamp und die Aue des Bachlaufes der Quabbe. Das Gebiet erstreckt sich nordwestlich von Haus Assen über den Gewässerverlauf bis in den Ortsteil Lippborg. Der begradigte Bach- lauf wird von Pappelreihen gesäumt. Das Grünland in der Aue wird von kleineren Feldgehölzen aus Pappeln und Eichen geprägt. Im Ortsbereich von Lippborg wird die Quabbe immer noch von kleinflächigem Grünland begleitet. Im Schutzgebiet befinden sich Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-) bzw. Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Die Bereiche werden unter den Ziffern "DE-4314-303" in der Liste der innerhalb der Gemeinschaft beson- ders zu schützenden Gebiete geführt. Besondere Bedeutung im Gebiet hat die komplexe Verzahnung artenreicher Eichen-Hainbuchen- wälder mit einer der letzten Vorkommen basiskliner Pfeifengraswiesen, die im Bereich der Beckumer Berge ihren Verbreitungsschwerraum haben. Schutzzweck und Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt 1.- zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung a) einer von Grünland und Feldgehölzen geprägten Gewässeraue als Refugial- und Vernetzungs- element mit den begleitenden extensiv genutzten Pfeifengraswiesen und naturnahen Waldbereichen. b) von natürlichen Lebensräumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen I, II und IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 (ABL. EG Nr. L206 vom 22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.Oktober 1997 (ABL. EG Nr. L 305/42) - ( FFH-Richtlinie ), aufgeführt sind. Hierbei handelt es sich gem. Anhang I der FFH-Richtlinie um folgende Lebensräume: -Pfeifengraswiesen auf kalkreichen, torfigen und tonig-schluffigen Böden (6410) -Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) -Stieleichen-Hainbuchenwald (9160) Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang II/IV der FFH-Richtlinie sowie für Arten der Vogelschutzrichtlinie Bedeutung für -Rotmilan -Wespenbussard -Eisvogel -Nachtigall 2.- wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit dieses Gebietes. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_fkarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_ekarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Lippetal-Lippstadt-West (2006-12-04)( Bem.: LP Lippetal-Lippstadt-West) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. Dig. Februar 2014). LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Soest Gemeinde(n): Lippetal öffentlicher Report generiert:20250704 domainobjectid: 2922810 Edate: 20140304 |