Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SO-067
Gebietsname: NSG Stockumer Holz

Digitalisierte Fläche: 368.4439 ha     offizielle Fläche: 368.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Beschreibung:
Das Schutzgebiet befindet sich am nördlichen Rand der Gemeinde Lippetal in den Ausläufern
der Beckumer Berge. Es handelt sich um ein größeres Waldgebiet mit einzelnen kleinen Lich-
tungen und angrenzenden Grünlandbereichen. Die Fläche wird von naturnah erhaltenen Bach-
läufen wie dem Frölicher Bach durchzogen.
Im Schutzgebiet befinden sich Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß
der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-) bzw. Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Der
Bereich wird unter der Ziffer "DE-4214-301" in der Liste der innerhalb der Gemeinschaft besonders
zu schützenden Gebiete geführt.
Es handelt sich um laubholzreiche Wälder mit naturnahen, artenreichen Eichen-Hainbuchenbe-
ständen auf staunassem Grund mit Übergängen zu altholzreichen Buchenwäldern in Kuppenlagen.
Häufiger finden sich truppweise eingemischte Fichtenbestände. Eine Quellmulde am nördlichen
Waldrand speist den Frölicher Bach; ein Gewässer mit besonders ausgeprägtem Bachprofil von
Breiten bis zu 20 m und Einschnittstiefen bis zu 8 m.

Schutzzweck und Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt
1.- zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
a) eines größeren, naturnahen Laubmischwaldkomplexes am südlichen Rand der Beckumer
Berge in seinen verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen mit naturnahen Fließge-
wässersystemen und Quellen als überregional bedeutsamer Lebensraum seltener und gefähr-
deter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten.

b) der großflächigen Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder

c) von natürlichen Lebensräumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die in
den Anhängen I, II und IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 (ABL. EG Nr.
L206 vom 22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.Oktober 1997
(ABL. EG Nr. L 305/42) - ( FFH-Richtlinie ), aufgeführt sind.

Hierbei handelt es sich gem. Anhang I der FFH-Richtlinie um folgenden Lebensraum:
-Waldmeister-Buchenwald (9130)
-Stieleichen-Hainbuchenwald (9160)

Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang II/IV der
FFH-Richtlinie sowie für Arten der Vogelschutzrichtlinie Bedeutung für
-Rotmilan
-Wespenbussard
-Pirol
-Nachtigall

2.- aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen.

3.- wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes.

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_fkarte.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_ekarte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Lippetal-Lippstadt-West (2006-12-04)( Bem.: LP Lippetal-Lippstadt-West)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Soest Gemeinde(n): Lippetal


öffentlicher Report generiert:20250704      domainobjectid: 2922809     Edate: 20140304