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LINFOS-Kennung: SO-065 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt 1. Zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung a) eines naturnahen Laubmischwaldkomplexes in seinen verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen sowie der naturnahen Strukturen, der Dynamik und der Durchgaengigkeit von Fliess- gewaessern mit ihren auentypischen Elementen als ueberregional bedeutsamer Lebensraum seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, b) von natuerlichen Lebensraeumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 (ABL. EG Nr. L206 vom 22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geaendert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.Oktober 1997 (ABL. EG Nr. L 305/42) - ( FFH-Richtlinie ), aufgefuehrt sind. Hierbei handelt es sich gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie um folgende Lebensraeume: - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), - Hainsimsen-Buchenwald (9110), - Erlen-Eschen- und Weichholzauenwaelder (91E0), - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160), und gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie um folgende Tierarten: - Eisvogel, - Wespenbussard, - Mittelspecht, - Rotmilan, - Grauspecht, - Kammmolch, - weitere gefährdete Vogelart, - Groppe, - Neuntoeter, - Bachneunauge, Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder fuer Arten des Anhang IV der FFH- Richtlinie Bedeutung fuer: - Waldschnepfe, - Abendsegler, - Kleinspecht, - Zwergfledermaus, - Hirschkaefer, - Geburtshelferkroete, - Breitfluegelfledermaus, - Edelkrebs, - Wasserfledermaus, 2. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes. Im Schutzgebiet befinden sich Lebensraeume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-) bzw. Vogelschutzrichtlinie der Europaeischen Gemeinschaft. Die Bereiche werden unter der Ziffer "DE-4513-301" in der Liste der innerhalb der Gemeinschaft besonders zu schuetzenden Gebiete gefuehrt. Ueberwiegend laubholzreiche Waelder mit naturnahen Buchen- bzw. Eichen-Hainbuchenbestaenden sowie mit Altholz- und Totholzanteilen werden von strukturreichen Mittelgebirgsbaechen durchflossen. Die Baeche werden von zahlreichen, z.T. naturnah ausgebildeten Siepen mit Quellbereichen gespeist. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_5_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_5_fkarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_5_ekarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Ense-Wickede (2006-07-24) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2014). Gebote: 1. Nadelwaldbestaende sollen vorrangig in abgegrenzten Quellbereichen, Siepen und Bachtaelern sowie auf Flaechen, deren Schutzwuerdigkeit durch Nadelbaeume gefaehrdet oder beeintraechtigt ist, Massnahmen zur Abwehr von Kalamitaeten im Walde beduerfen der Zustimmung der unteren Forstbehoerde, 2. In ueber 120-jaehrigen Laubwaldbestaenden sollen je Hektar jeweils bis zu 10 starke Baeume des Oberbestandes als Alt- und Totholz fuer die Zerfallsphase im Wald belassen bleiben. Gleiches gilt fuer einzelne Laubbaeume auf Waldflaechen mit andersartigen Baumbestaenden. Einzelheiten werden im Sofortmassnahmenkonzept oder im Waldpflegeplan bestimmt, 3. Es ist eine Wilddichte anzustreben, welche die natuerliche Waldentwicklung nicht beeintraechtigt, 4. Die Ufer- und Sohlenstrukturen sowie die Durchgaengigkeit fuer Organismen der Fliessgewaesser sollen erhalten bzw. wiederhergestellt werden. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Soest Gemeinde(n): Wickede öffentlicher Report generiert:20250704 domainobjectid: 2922807 Edate: 20140304 |