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LINFOS-Kennung: SO-064 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt 1. Zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung a) eines grossflaechigen, naturnahen Laubmischwaldkomplexes im noerdlichen Niedersauerland in seinen verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen mit naturnahen Fliessgewaesser- systemen und Quellen als ueberregional bedeutsamer Lebensraum seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, b) von natuerlichen Lebensraeumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 (ABL. EG Nr. L206 vom 22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geaendert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.Oktober 1997 (ABL. EG Nr. L 305/42) - ( FFH-Richtlinie ), aufgefuehrt sind. Hierbei handelt es sich gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie um folgenden Lebensraum: - Hainsimsen-Buchenwald (9110), und gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie um folgende Tierart: - Groppe. Das Gebiet hat darueber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang IV der FFH- Richtlinie Bedeutung fuer: - Mittelspecht, - Rotmilan, - Wespenbussard, - Grauspecht. 2. Aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gruenden, 3. Wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes. Im Schutzgebiet befinden sich Lebensraeume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-) bzw. Vogelschutzrichtlinie der Europaeischen Gemeinschaft. Der Bereich wird unter der Ziffer "DE-4513-302" in der Liste der innerhalb der Gemeinschaft besonders zu schuetzenden Gebiete gefuehrt. Es handelt sich um ausgedehnte, laubholzreiche Waelder mit dominierenden Buchen- und Stieleichenbestaenden. Inselartig eingestreut sind einige Buchen-Altholzbestaende mit Totholzanteilen. Einen erheblichen Anteil an der Bestockung haben ferner ueber 100-jaehrige Eichenbestaende. Haeufig finden sich truppweise eingemischte Fichten bzw. vor allem im Sueden einige Nadelholzbestaende. Quer durch das Gebiet ziehen sich etliche, vielfach naturnah ausgebildete, meist periodisch wasserfuehrende Siepen mit Quellbereichen. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_5_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_5_fkarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_5_ekarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Ense-Wickede (2006-07-24) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2014). Gebote: 1. Nadelwaldbestaende sollen vorrangig in abgegrenzten Quellbereichen, Siepen und Bachtaelern sowie auf Flaechen, deren Schutzwuerdigkeit durch Nadelbaeume gefaehrdet oder beeintraechtigt ist, in Laubwald der natuerlichen Waldgesellschaft des Naturraumes umgewandelt werden. 2. In ueber 120-jaehrigen Laubwaldbestaenden sollen je Hektar jeweils bis zu 10 starke Baeume des Oberbestandes als Alt- und Totholz fuer die Zerfallsphase im Wald belassen bleiben. Gleiches gilt fuer einzelne Laubbaeume auf Waldflaechen mit andersartigen Baumbestaenden. Einzelheiten werden im Sofortmassnahmenkonzept oder im Waldpflegeplan bestimmt. 3. Es ist eine Wilddichte anzustreben, welche die natuerliche Waldentwicklung nicht beeintraechtigt. 4. Die Ufer- und Sohlenstrukturen der Fliessgewaesser sowie die Durchgaengigkeit fuer Organismen sollen erhalten bzw. wiederhergestellt werden. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Soest Gemeinde(n): Ense öffentlicher Report generiert:20250704 domainobjectid: 2922806 Edate: 20140304 |