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LINFOS-Kennung: SO-063 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt 1. Zur Erhaltung und Entwicklung a) eines naturnahen Laubwaldkomplexes in seinen verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen mit naturnahen Fliessgewaessern und Quellen, b) als bedeutsamer Lebensraum seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, 2. Aus naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, 3. Wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes. Das Schutzgebiet befindet sich zwischen Luettringen und der Siedlung Hoeinger Heide, oestlich der K 30. Es handelt sich um den naturnahen, bewaldeten Quellbereich des Fliessgewaessersystems Wamelbach/ Bannerbach/ Bremer Bach mit einem alten, historischem Siedlungsplatz. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_5_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_5_fkarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_5_ekarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Ense-Wickede (2006-07-24) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2014). Gebote: 1. Nadelwald soll in Laubwald umgewandelt werden. 2. Eine Aufforstung und Unterpflanzung mit Nadelgehoelzen oder Baumarten, die nicht zur natuerlichen Waldgesellschaft des Naturraums zaehlen, soll vermieden werden. 3. Kahlhiebe auf einer mehr als 0,3 ha grossen zusammenhaengenden Waldflaeche, die mit Baumarten der natuerlichen Waldgesellschaft des Naturraumes bestockt ist, sollen vermieden werden 4. In ueber 120-jaehrigen Laubwaldbestaenden sollen je Hektar jeweils bis zu 10 starke Baeume des Oberbestandes als Alt- und Totholz fuer die Zerfallsphase im Wald belassen bleiben. Gleiches gilt fuer einzelne Laubbaeume auf Waldflaechen mit andersartigen Baumbestaenden. Einzelheiten werden im Waldpflegeplan bestimmt. 5. Die Ufer- und Sohlenstrukturen der Fliessgewaesser sowie die Durchgaengigkeit fuer Organismen sollen erhalten bzw. wiederhergestellt werden. 6. Es ist eine Wilddichte anzustreben, welche die natuerliche Waldentwicklung nicht beeintraechtigt. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Soest Gemeinde(n): Ense öffentlicher Report generiert:20250704 domainobjectid: 2922805 Edate: 20140304 |