Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SO-063
Gebietsname: NSG Bewaldete Quellbereiche des Wamelbaches

Digitalisierte Fläche: 25.7924 ha     offizielle Fläche: 26.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt

1. Zur Erhaltung und Entwicklung

a) eines naturnahen Laubwaldkomplexes in seinen verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
mit naturnahen Fliessgewaessern und Quellen,
b) als bedeutsamer Lebensraum seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und
Pflanzenarten,

2. Aus naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden,
3. Wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.

Das Schutzgebiet befindet sich zwischen Luettringen und der Siedlung Hoeinger Heide, oestlich der K 30.
Es handelt sich um den naturnahen, bewaldeten Quellbereich des Fliessgewaessersystems Wamelbach/
Bannerbach/ Bremer Bach mit einem alten, historischem Siedlungsplatz.

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_5_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_5_fkarte.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_5_ekarte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Ense-Wickede (2006-07-24)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2014). Gebote: 1. Nadelwald soll in Laubwald umgewandelt werden. 2. Eine Aufforstung und Unterpflanzung mit Nadelgehoelzen oder Baumarten, die nicht zur natuerlichen Waldgesellschaft des Naturraums zaehlen, soll vermieden werden. 3. Kahlhiebe auf einer mehr als 0,3 ha grossen zusammenhaengenden Waldflaeche, die mit Baumarten der natuerlichen Waldgesellschaft des Naturraumes bestockt ist, sollen vermieden werden 4. In ueber 120-jaehrigen Laubwaldbestaenden sollen je Hektar jeweils bis zu 10 starke Baeume des Oberbestandes als Alt- und Totholz fuer die Zerfallsphase im Wald belassen bleiben. Gleiches gilt fuer einzelne Laubbaeume auf Waldflaechen mit andersartigen Baumbestaenden. Einzelheiten werden im Waldpflegeplan bestimmt. 5. Die Ufer- und Sohlenstrukturen der Fliessgewaesser sowie die Durchgaengigkeit fuer Organismen sollen erhalten bzw. wiederhergestellt werden. 6. Es ist eine Wilddichte anzustreben, welche die natuerliche Waldentwicklung nicht beeintraechtigt.


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Soest Gemeinde(n): Ense


öffentlicher Report generiert:20250704      domainobjectid: 2922805     Edate: 20140304