Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SO-062
Gebietsname: NSG Fuerstenberg

Digitalisierte Fläche: 40.5810 ha     offizielle Fläche: 41.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt

1. Zur Erhaltung und Entwicklung

a) von Kernflaechen eines grossflaechigen, naturnahen Laubwaldkomplexes in seinen verschiedenen
Entwicklungsstufen und Altersphasen mit naturnahen Fliessgewaessern und Quellen,
b) als bedeutsamer Lebensraum seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und
Pflanzenarten,

2. Aus naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden,
3. Wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.

Es handelt sich um Kernbereiche grossflaechiger, von Siepen durchzogener Eichen- und Buchenbestaende
mit Altholzanteilen. Die Strauchschicht wird streckenweise von dichten Ilexbestaenden dominiert. Auf Bereichen
mit kalkhaltigem Untergrund hat sich eine geophytenreiche Krautschicht, z.T. mit Hohlem Lerchensporn,
ausgebildet. In Teilen sind auch einige Nadelholzbloecke vorhanden.
Umfangreiche Wallanlagen, alte Siedlungsplaetze und eine kleine Kapelle zeugen von der kulturhistorischen
Bedeutung des Fuerstenberges.

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_5_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_5_fkarte.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_5_ekarte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Ense-Wickede (2006-07-24)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2014). Gebote: 1. Nadelwaldbestaende sollen vorrangig in abgegrenzten Quellbereichen, Siepen und Bachtaelern in Laubwald der natuerlichen Waldgesellschaft des Naturraumes umgewandelt werden. 2. In ueber 120-jaehrigen Laubwaldbestaenden sollen je Hektar jeweils bis zu 10 starke Baeume des Oberbestandes als Alt- und Totholz fuer die Zerfallsphase im Wald belassen bleiben. Gleiches gilt fuer einzelne Laubbaeume auf Waldflaechen mit andersartigen Baumbestaenden. Einzelheiten werden im Waldpflegeplan bestimmt. 3. Die Ufer- und Sohlenstrukturen der Fliessgewaesser sowie die Durchgaengigkeit fuer Organismen sollen erhalten bzw. wiederhergestellt werden. 4. Es ist eine Wilddichte anzustreben, welche die natuerliche Waldentwicklung nicht beeintraechtigt.


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Soest Gemeinde(n): Ense


öffentlicher Report generiert:20250704      domainobjectid: 2922804     Edate: 20140304