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LINFOS-Kennung: SO-061 Schutzziel: Beschreibung: Das Schutzgebiet befindet sich am nordwestlichen Rand der Gemeinde Lippetal im Vorland der Beckumer Berge. Es handelt sich um ein größeres Laubwaldgebiet mit naturnahen, artenreichen Eichen-Hainbuchenwäldern und Bach-Eschenwäldern entlang natürlich erhaltener Bäche. Im Schutzgebiet befinden sich Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-) bzw. Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Der Bereich wird unter der Ziffer "DE-4213-302" in der Liste der innerhalb der Gemeinschaft besonders zu schützenden Gebiete geführt. Es handelt sich um laubholzreiche Wälder auf staufeuchten und zeitweise vernässten Standorten mit einem hohen Grad an Natürlichkeit. Häufiger finden sich auch truppweise eingemischte Fichtenbe- stände. Die kalkreichen Böden im Umfeld der Beckumer Berge bewirken eine artenreiche Ausbil- dung der Wälder. Die hohe Strukturvielfalt mit Alt- und Totholzbeständen ist charakteristisch für Wälder des südöstlichen Kernmünsterlandes. Im Bereich der Bach-Eschenwälder sind noch natürlich erhaltene Bachläufe mit stellenweise großen Vorkommen des Märzenbechers sowie Orchideen vor- zufinden. Der am nordwestlichen Waldrand gelegene Grenzbach weist eine ausgeprägte Bachtal- morphologie mit Einschnittstiefen bis zu 8 m auf. Schutzzweck und Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt 1.- zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung a) eines größeren, naturnahen Laubmischwaldkomplexes am südlichen Rand der Beckumer Berge in seinen verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen mit naturnahen Fließgewässersy- stemen als überregional bedeutsamer Lebensraum seltener und gefährdeter sowie landschafts- raumtypischer Tier- und Pflanzenarten. b) eines im landesweiten Biotopverbund bedeutsamen großen Waldgebietes c) von natürlichen Lebensräumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen I, II und IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 (ABL. EG Nr. L206 vom 22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.Oktober 1997 (ABL. EG Nr. L 305/42) - ( FFH-Richtlinie ), aufgeführt sind. Hierbei handelt es sich gem. Anhang I der FFH-Richtlinie um folgenden Lebensraum: -Erlen-Eschen- und Weichholzauwälder (91E0) -Stieleichen-Hainbuchenwald (9160) Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang II/IV der FFH- Richtlinie sowie für Arten der Vogelschutzrichtlinie Bedeutung für -Schwarzspecht -Grauspecht -Rotmilan -Wespenbussard -Nachtigall 2.- aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen. 3.- wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_fkarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_ekarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Lippetal-Lippstadt-West (2006-12-04)( Bem.: LP Lippetal-Lippstadt-West) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2014). LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Soest Gemeinde(n): Lippetal öffentlicher Report generiert:20250704 domainobjectid: 2922803 Edate: 20140304 |