Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SO-056
Gebietsname: NSG Waelder um Welver

Digitalisierte Fläche: 310.0392 ha     offizielle Fläche: 310.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt

1. zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung

a) überregional bedeutsamer Biotope seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer
Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines großflächigen stau- und grundwasserbeeinflussten Wald-
komplexes. Dieser zeichnet sich durch einen hohen Anteil artenreicher Eichen-, Hainbuchen- und
Buchenwälder mit Alt- und Totholz und gut ausgebildeten Waldsäumen sowie im Zusammenhang
mit dem Wald stehende schutzwürdige Grünland- und Gewässerbiotope aus.
Diese Lebensräume haben eine hohe Bedeutung für die dort vorkommenden besonders gefährde-
ten Tierarten wie z.B. Laubfrosch und Graureiher; letzterer bildet hier eine der ältesten und größten
Kolonien in der Hellweg-Region.

b) von natürlichen Lebensräumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die in den
Anhängen I, II und IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 (ABL. EG Nr. L206 vom
22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.Oktober 1997 (ABL. EG Nr. L
305/42) - (=FFH-Richtlinie) und dem Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02. April 1979
(ABL. Nr. L103 vom 25. April 1979 S.1), zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/EG vom 29 Juli 1997
(ABL. EG Nr. 223 v. 12.8.1997 S.9) (=Vogelschutzrichtlinie), aufgeführt sind.
Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemäß Anhang I der FFHRichtlinie:
- Stieleichen- Hainbuchenwald (9160)
- Waldmeister-Buchenwald (9130)
- Hainsimsen-Buchenwald (9110)
außerdem handelt es sich um Biotope für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten,
auf die sich der Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie bezieht:
- Rotmilan
- Schwarzspecht
- Wespenbussard

2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen,

3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes.

Das über die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel für die Waldflächen
ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den für die heimischen Laubwaldgesellschaften
typischen Arten. Dazu gehört auch die Überführung der Altersklassenbestände in naturnahe Laubwälder
mit einem Mosaik der standörtlichen Variationen und der verschiedenen Bestandsstufen einschließlich
der Alt- und Totholzphase.

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_4_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_4_fkarte.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_4_ekarte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2003, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Welver (2013-12-16)
Amtsblatt alt (2003-11-30)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Soest Gemeinde(n): Welver


öffentlicher Report generiert:20250704      domainobjectid: 3055140     Edate: 20141103