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LINFOS-Kennung: SO-056 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt 1. zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung a) überregional bedeutsamer Biotope seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines großflächigen stau- und grundwasserbeeinflussten Wald- komplexes. Dieser zeichnet sich durch einen hohen Anteil artenreicher Eichen-, Hainbuchen- und Buchenwälder mit Alt- und Totholz und gut ausgebildeten Waldsäumen sowie im Zusammenhang mit dem Wald stehende schutzwürdige Grünland- und Gewässerbiotope aus. Diese Lebensräume haben eine hohe Bedeutung für die dort vorkommenden besonders gefährde- ten Tierarten wie z.B. Laubfrosch und Graureiher; letzterer bildet hier eine der ältesten und größten Kolonien in der Hellweg-Region. b) von natürlichen Lebensräumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen I, II und IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 (ABL. EG Nr. L206 vom 22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.Oktober 1997 (ABL. EG Nr. L 305/42) - (=FFH-Richtlinie) und dem Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02. April 1979 (ABL. Nr. L103 vom 25. April 1979 S.1), zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/EG vom 29 Juli 1997 (ABL. EG Nr. 223 v. 12.8.1997 S.9) (=Vogelschutzrichtlinie), aufgeführt sind. Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemäß Anhang I der FFHRichtlinie: - Stieleichen- Hainbuchenwald (9160) - Waldmeister-Buchenwald (9130) - Hainsimsen-Buchenwald (9110) außerdem handelt es sich um Biotope für folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten, auf die sich der Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie bezieht: - Rotmilan - Schwarzspecht - Wespenbussard 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen, 3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes. Das über die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel für die Waldflächen ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den für die heimischen Laubwaldgesellschaften typischen Arten. Dazu gehört auch die Überführung der Altersklassenbestände in naturnahe Laubwälder mit einem Mosaik der standörtlichen Variationen und der verschiedenen Bestandsstufen einschließlich der Alt- und Totholzphase. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_4_text.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_4_fkarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_4_ekarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2003, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Welver (2013-12-16) Amtsblatt alt (2003-11-30) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2014). LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Soest Gemeinde(n): Welver öffentlicher Report generiert:20250704 domainobjectid: 3055140 Edate: 20141103 |