Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SO-055
Gebietsname: NSG Waldreservat Moosfelde

Digitalisierte Fläche: 99.6424 ha     offizielle Fläche: 99.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt

Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung

a) Ueberregional bedeutsamer Lebensraeume seltener und gefaehrdeter sowie
landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines grossflaechigen
zusammenhaengenden Waldkomplexes sowie der natuerlichen Artenvielfalt der
Amphibien, Físche, Voegel, Kleinsaeuger und Insekten. Der Waldkomplex zeichnet
sich durch einen hohen Anteil naturnaher Buchen- und Stieleichenbestaende in ihren
verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen
Variationsbreite mit eingebetteten naturnahen Quellbereichen und Fliessgewaesser-
abschnitten aus.

In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen:

- Hainsimsen-Buchenwaelder in ihren standoertlich verschiedenen Auspraegungen,
- Eichenwaelder,
- naturnahe Quellbereiche, Bach- und Talabschnitte,
- natuerliche Stillgewaesser und fliessende Gewaesser.

b) Von Lebensraeumen und Vorkommen der wildlebenden Tier und Pflanzenarten, die in
den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Lebensraeume oder
Arten bedroht sind und ihre Erhaltung vopn besonderer Bedeutung ist, sind sie als
prioritaer eingestuft.
Hierbei handelt es sich um folgende Lebensraeume gemaess Anhang I der FFH-
Richtlinie:

- Hainsimsen-Buchenwald (9110),
- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160),

und im gesamten FFH-Gebiet DE-4513-302 "Waldreservat Moosfelde" vorkommenden
folgenden Arten gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie:

- Groppe (Cottus grobio),

Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume fuer folgende im Gesamtschutzgebiet vor-
kommende Vogelarten, auf die sich der Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie bezieht:

- Mittelspecht (Dendrocopos medius),
- Grauspecht (Picus canus),
- Schwarzspecht (Dryocopus martius).

Neben diesen Arten der Vogelschutzrichtlinie sind bei den Schutz- und Entwicklungsmass-
nahmen insbesondere folgende Arten zu beruecksichtigen:

- Rotmilan (Milvus milvus),
- Wespenbussard (Pernis apivorus).

2. Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden,
3. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes.

Das ueber die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Wald-
flaechen ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den fuer den Naturraum typischen natuer-
lichen Waldgesellschaften in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien, einschliesslich der Alt-
und Totholzphase, und ihre natuerlichen Strukturvielfalt. Die Naturverjuengung von Gehoelzarten
der angestrebten natuerlichen Waldgesellschaften soll Vorrang vor der Pflanzung haben und
entsprechend unterstuetzt werden. Spontan ankommende Baum- und Straucharten sind dabei
mit zu nutzen.

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_ar_2004_so-055.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2003, Inkraft: 2004, außerkraft: 2024

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2004-06-27)( Bem.: Ord.VO.)
Amtsblatt alt (2003-10-01)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Gemäß Information des Kreises Soest sind die NSG Waldreservat Moosfelde bis September 2026 einstweilig sichergestellt (Stand 07.2025). Das kreisuebergreifende NSG S0-055 wird im benachbarten Hochsauerlandkreis im NSG-Archiv unter der Kennung HSK-154 gefuehrt. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Soest Gemeinde(n): Möhnesee


öffentlicher Report generiert:20250704      domainobjectid: 2922797     Edate: 20140304