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LINFOS-Kennung: SO-055 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung a) Ueberregional bedeutsamer Lebensraeume seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines grossflaechigen zusammenhaengenden Waldkomplexes sowie der natuerlichen Artenvielfalt der Amphibien, Físche, Voegel, Kleinsaeuger und Insekten. Der Waldkomplex zeichnet sich durch einen hohen Anteil naturnaher Buchen- und Stieleichenbestaende in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite mit eingebetteten naturnahen Quellbereichen und Fliessgewaesser- abschnitten aus. In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen: - Hainsimsen-Buchenwaelder in ihren standoertlich verschiedenen Auspraegungen, - Eichenwaelder, - naturnahe Quellbereiche, Bach- und Talabschnitte, - natuerliche Stillgewaesser und fliessende Gewaesser. b) Von Lebensraeumen und Vorkommen der wildlebenden Tier und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Lebensraeume oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung vopn besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Lebensraeume gemaess Anhang I der FFH- Richtlinie: - Hainsimsen-Buchenwald (9110), - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160), und im gesamten FFH-Gebiet DE-4513-302 "Waldreservat Moosfelde" vorkommenden folgenden Arten gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie: - Groppe (Cottus grobio), Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume fuer folgende im Gesamtschutzgebiet vor- kommende Vogelarten, auf die sich der Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie bezieht: - Mittelspecht (Dendrocopos medius), - Grauspecht (Picus canus), - Schwarzspecht (Dryocopus martius). Neben diesen Arten der Vogelschutzrichtlinie sind bei den Schutz- und Entwicklungsmass- nahmen insbesondere folgende Arten zu beruecksichtigen: - Rotmilan (Milvus milvus), - Wespenbussard (Pernis apivorus). 2. Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, 3. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes. Das ueber die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Wald- flaechen ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den fuer den Naturraum typischen natuer- lichen Waldgesellschaften in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien, einschliesslich der Alt- und Totholzphase, und ihre natuerlichen Strukturvielfalt. Die Naturverjuengung von Gehoelzarten der angestrebten natuerlichen Waldgesellschaften soll Vorrang vor der Pflanzung haben und entsprechend unterstuetzt werden. Spontan ankommende Baum- und Straucharten sind dabei mit zu nutzen. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_ar_2004_so-055.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2003, Inkraft: 2004, außerkraft: 2024 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2004-06-27)( Bem.: Ord.VO.) Amtsblatt alt (2003-10-01) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Gemäß Information des Kreises Soest sind die NSG Waldreservat Moosfelde bis September 2026 einstweilig sichergestellt (Stand 07.2025). Das kreisuebergreifende NSG S0-055 wird im benachbarten Hochsauerlandkreis im NSG-Archiv unter der Kennung HSK-154 gefuehrt. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2014). LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Soest Gemeinde(n): Möhnesee öffentlicher Report generiert:20250704 domainobjectid: 2922797 Edate: 20140304 |