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LINFOS-Kennung: SO-027 Schutzziel: (1) Die Unterschutzstellung erfolgt 1. zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines strukturreichen, weitgehend unbefestigten, naturnah ausgebildeten Karstquellbaches mit Steilufern, Kiesbänken, Totholz, Kolken und einem beidseitigen Ufergehölz aus Weiden, Eschen, und vereinzelten genutzten, durch Feldgehölze und Baumreihen gegliederten Aue und deren charakteristischen Lebensgemeinschaften wildlebender Tier- und Pflanzenarten. In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen: - schutzwürdige und gefährdete Feldgehölze, - schutzwürdige Kopfbaumreihe, - schutzwürdiges Weiden-Ufergehölz, - schutzwürdige und gefährdete Fließgewässer, mit den Arten Eisvogel, Bachforelle, Bachneunauge und Groppe. 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen. 3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes. (2) Das über die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel ist es, diesen Biotopkomplex in seiner Vielfalt zu erhalten und durch geeignete Maßnahmen, wie der naturnahen Gestaltung der Ahse, der Umwandlung der Feldgehölze in standortgerechte Waldgesellschaften und der Erhöhung des Grünlandanteils in seiner ökologischen Funktion zu stärken und zu verbessern. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_ar_2017_27.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_31_2026_arnsberg.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1990, Inkraft: 2017, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2026-08-01) Amtsblatt esg alt (1990-04-14) Amtsblatt alt (1997-01-20) Amtsblatt (2017-07-08) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Durch § 50a LNatSchG NRW entfristeten ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Festsetzung von Schutzgebieten im Regierungsbezirk Arnsberg wurde dieses Gebiet unbefristet geschützt (Stand 08.2026). Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2014).(Erneut dig. Juli 2017). LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Soest Gemeinde(n): Bad Sassendorf öffentlicher Report generiert:20260902 domainobjectid: 4179622 Edate: 20170724 |