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LINFOS-Kennung: SO-023 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung a) ueberregional bedeutsamer Lebensraeume seltener und gefaehrdeter sowie land- schaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines Bruchwaldkomplexes und eines naturnahen Bachsystems, dessen Quellgebiet im Bruchwald liegt. Der Bruchwaldkomplex zeichnet sich durch einen gut ausgebildeten Birken- Moorwald mit sehr hohem Torfmoosanteil und angrenzende Erlenbruchwaelder aus. In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen: - bachbegleitende Erlen-Eschenwaelder, - naturnahe Quellbereiche, Bach- und Talabschnitte, - Feucht- und Nasswiesen/ -weiden, - Roehrichte sowie - stehende und fliessende Gewaesser. b) von Lebensraeumen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Lebensraeume oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Lebensraeume gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Moorwaelder (91D0, prioritaerer Lebensraum). 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, 3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes. Das ueber die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Waldflaechen ist die Entwicklung eines Laubwaldgebietes mit den fuer den Naturraum typischen natuerlichen Waldgesellschaften in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien, einschliesslich der Alt- und Totholz, und ihrer natuerlichen Strukturvielfalt. Die Naturverjuengung von Gehoelzarten der angestrebten natuerlichen Waldgesellschaften soll Vorrang vor der Pflanzung haben und entsprechend unterstuetzt werden. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_ar_2024_08.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_ar_2004_so-023.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1942, Inkraft: 2024, außerkraft: 2026 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1966-01-15) Amtsblatt alt (1942-03-07) Amtsblatt (2024-09-14) Amtsblatt alt (2004-08-01) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Gemäß Information des Kreises Soest sind die NSG Aschenhütte und Bachsystem der Romecke bis September 2026 einstweilig sichergestellt (Stand 07.2025). Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2014). LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Soest Gemeinde(n): Rüthen öffentlicher Report generiert:20250704 domainobjectid: 2922769 Edate: 20140304 |