Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SO-021
Gebietsname: NSG Broeggel

Digitalisierte Fläche: 118.5425 ha     offizielle Fläche: 119.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Beschreibung:
Das Schutzgebiet befindet sich nördlich der Lippeaue an den Ausläufern der Beckumer Berge.
Es handelt sich um ein größeres, artenreiches Waldgebiet, das stellenweise mit Pappel- und
Fichtenforsten durchzogen ist.
Im Schutzgebiet befinden sich Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse ge-
mäß der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-) bzw. Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft.
Der Bereich wird unter der Ziffer "DE-4314-303" in der Liste der innerhalb der Gemeinschaft beson-
ders zu schützenden Gebiete geführt.
Der Wald besteht hauptsächlich aus Eichen und Hainbuchen mit jungen Erlen und Eschenbestän-
den auf staunassen Lehmböden. Im Südwestlichen Waldbereich befindet sich eine prähistorische
Wallburganlage.

Schutzzweck und Schutzziel:
Die Unterschutzstellung erfolgt
1. zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung
a) eines größeren, naturnahen Laubmischwaldkomplexes am südlichen Rand der Beckumer Berge
in seinen verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen mit naturnahen Fließgewässersy-
stemen und Quellen als überregional bedeutsamer Lebensraum seltener und gefährdeter sowie
landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten.

b) von natürlichen Lebensräumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die in
den Anhängen I, II und IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 (ABL. EG Nr.
L206 vom 22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.Oktober
1997 (ABL. EG Nr. L 305/42) - ( FFH-Richtlinie ), aufgeführt sind.
Hierbei handelt es sich gem. Anhang I der FFH-Richtlinie um folgenden Lebensraum:
-Stieleichen-Hainbuchenwald (9160)
-Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder(91E0)
-Waldmeister-Buchenwald (9130)

Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang II/IV
der FFH-Richtlinie sowie für Arten der Vogelschutzrichtlinie Bedeutung für
-Eisvogel
-Rotmilan
-Wespenbussard
-Nachtigall

2. aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen.

3. wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes.

Links auf externe Dokumente

https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_text.pdf
https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_ekarte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1956, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1965-05-08)
LP Lippetal-Lippstadt-West (2006-02-04)( Bem.: LP Lippetal-Lippstadt-West)
Amtsblatt alt (1956-05-26)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. Dig. Februar 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Soest Gemeinde(n): Lippetal


öffentlicher Report generiert:20250704      domainobjectid: 2922767     Edate: 20140304