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LINFOS-Kennung: SO-015 Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt 1.Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung , a) bedeutsamer Lebensraeume seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten naturnaher Gewaesser und der dazugehoerigen Auenbereiche. Dieser zeich- net sich durch einen hohen Anteil schutzwuerdiger Gruenlandlebensraeume aus. In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen: - Bach-Eschen-Erlenwaelder, - naturnahe Quellbereiche, Bach- und Talabschnitte, - Feucht- und Nasswiesen/-weiden, - stehende und fliessende Gewaesser. b) von Lebensraeumen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Lebensraeume oder Arten be- droht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Lebensraeume gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0, prioritaerer Lebensraum), - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160), und folgende Arten gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie: - Groppe (Cottus gobio). - Bachneunauge (Lampetra planeri). Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume fuer folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogel- arten, auf die sich der Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie bezieht: - Eisvogel, - weitere gefährdete Vogelart, - Neuntöter, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, 3. wegen der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes. Das ueber die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Wald- flaechen ist die Entwicklung von Laubwaldgebieten mit den fuer den Naturraum typischen natuerlichen Waldgesellschaften in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien, einschliesslich der Alt- und Totholzphase, und ihrer natuerlichen Strukturvielfalt. Die Naturverjuengung von Gehoelzarten der angestrebten natuerlichen Waldgesellschaften soll Vorrang vor der Pflanzung haben und entsprechend unterstuetzt werden. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_ar_2005_09.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1983, Inkraft: 2025, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1985-03-23) Amtsblatt alt (1983-08-27) Amtsblatt (2025-03-09) Amtsblatt alt (2005-03-05) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Durch § 50a LNatSchG NRW entfristeten ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Festsetzung von Schutzgebieten im Regierungsbezirk Arnsberg wurde dieses Gebiet unbefristet geschützt (Stand 07.2025). Die VO "Moehneaue Voellinghausen" vom 01. Maerz 1985 Abl. Reg. Abg. 1985 S. 94) wird fuer den Geltungsbereich dieser Naturschutzverordnung aufgehoben. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Soest Gemeinde(n): Warstein, Rüthen, Möhnesee öffentlicher Report generiert:20250821 domainobjectid: 2922764 Edate: 20140304 |