|
LINFOS-Kennung: SO-007 Schutzziel: Beschreibung: Das Schutzgebiet umfasst den Landschaftsraum der Lippeaue von der westlichen Kreisgrenze an durch die Gemeinde Lippetal bis zum Stadtgebiet Lippstadt, begrenzt durch die B 55. In eini- gen Teilbereichen ist die Grenze durch die Flussmitte der Lippe markiert. So grenzt im Süden- westen das Stadtgebiet Hamm und im Norden der Kreis Warendorf an. Es handelt sich hier in weiten Teilen um eine durch Grünlandnutzung geprägte Auenlandschaft. In Rahmen des Auen- programmes hat das Land NRW bereits im größeren Maßstab Grundflächen erworben und eine entsprechend naturnahe Entwicklung eingeleitet. Im Schutzgebiet befinden sich Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-) bzw. Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Die Bereiche werden unter den Ziffern "DE-4213-301", "DE-4314-302" sowie "DE-4315-301" in der Liste der innerhalb der Gemeinschaft besonders zu schützenden Gebiete geführt. Die Lippe ist hier durch das typische Lebensraummosaik eines Fließgewässermittellaufes mit weiten Mäanderschlingen, Altarmen, Gräben und Bächen gekennzeichnet. Die Aue besteht überwiegend aus teilweise sehr intensiv genutztem Weidegrünland. Sie ist gegliedert durch Hecken, Gebüsche, Einzelbäume und Ufergehölze sowie Röhricht und Hochstaudensäume. Charakteristisch sind die Altwässer mit ihrer Röhricht-, Schwimmblatt- und Unterwasservegetation. Typische Uferstrukturen wie Steilabbrüche stellen wertvolle Nistmöglichkeiten z.B. für Eisvogel und Uferschwalbe dar. Große Bereiche innerhalb des Gebietes sind bereits renaturiert. Hier herrscht wieder eine naturnahe Überflu- tungsdynamik mit Altwässern und Feuchtgrünlandflächen. Schutzzweck und Schutzziel: Die Unterschutzstellung erfolgt 1.- zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung a) der naturnahen Strukturen, der Dynamik und der Durchgängigkeit eines Fließgewässers mit seinen auentypischen Elementen als überregional bedeutsamer Lebensraum seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten, insbesondere als Brut-, Rast- und Überwinterungsraum für an Wasser gebundene Vogelarten. Der gesamten Lippeaue kommt aufgrund ihres Arteninventars, ihrer strukturellen Vielfalt und ihrer naturnahen Lebensräume eine sehr hohe Bedeutung für den Biotopverbund zu. b) von natürlichen Lebensräumen und Vorkommen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen I, II und IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 (ABL. EG Nr. L206 vom 22. Juli 1992 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.Oktober 1997 (ABL. EG Nr. L 305/42) - ( FFH-Richtlinie ), aufgeführt sind. Hierbei handelt es sich im Gesamtgebiet gem. Anhang I der FFH-Richtlinie um folgende Lebensräume: -Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) -Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) -Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) Hierbei handelt es sich im Teilgebiet "DE 4213-301" gem. Anhang I der FFH-Richtlinie um folgenden Lebensraum: -Feuchte Hochstaudenfluren (6430) -Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (91E0) Hierbei handelt es sich im Teilgebiet "DE 4314-302" gem. Anhang I der FFH-Richtlinie um folgenden Lebensraum: -Hartholz- Auenwälder (91F0) -Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (91E0) Das Gesamtgebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang II/IV der FFH-Richtlinie sowie für Arten der Vogelschutzrichtlinie Bedeutung für -Beutelmeise -Flussregenpfeifer -Gänsesäger -Bruchwasserläufer -Groppe -Grünschenkel -Kampfläufer -Kiebitz -Nachtigall -Pirol -Tafelente -Wasserralle -Bekassine -Eisvogel -Knäkente -Krickente -Löffelente -Rohrweihe -Wachtelkönig -Laubfrosch Das Teilgebiet mit den Bereichen unter der Ziffer "DE 4213-301" hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang II/IV der FFH-Richtlinie sowie für Arten der Vogelschutz- richtlinie Bedeutung für -Wanderfalke -Kammolch -Abendsegler -Braunes Langohr -Breitflügelfledermaus -Wasserfledermaus -Zwergfledermaus Das Teilgebiet mit den Bereichen unter der Ziffer "DE 4314-302" hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang II/IV der FFH-Richtlinie sowie für Arten der Vogelschutz- richtlinie Bedeutung für -Fischadler -Flussläufer -Spießente -Trauerseeschwalbe -Wiesenpieper -Zwergsäger -Teichrohrsänger -Tüpfelsumpfhuhn -Uferschwalbe -Waldwasserläufer -Zwergtaucher -Wanderfalke -Bachneunauge -Flussneunauge -Steinbeißer Das Teilgebiet mit den Bereichen unter der Ziffer "DE 4315-301" hat darüber hinaus im Gebietsnetz atura 2000 und/oder für Arten des Anhang II/IV der FFH-Richtlinie sowie für Arten der Vogelschutzrichtlinie Bedeutung für -Baumfalke -Dunkelwasserläufer -Großer Brachvogel -Kornweihe -Neuntöter -Rotmilan -Schwarzmilan -weitere gefährdete Vogelart -Weißstorch -Wespenbussard -Fischadler -Flussläufer -Spießente -Wiesenpieper -Zwergsäger -Teichrohrsänger -Uferschwalbe -Waldwasserläufer -Zwergtaucher -Großes Mausohr -Teichfledermaus -Rauhhautfledermaus -Bachneunauge -Steinbeißer -Helm Azurjungfer 2. - aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen. 3. - wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit dieser Auenlandschaft. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_fkarte.pdfhttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/soest_lp_3_ekarte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2006, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1988-03-19) LP Lippetal-Lippstadt-West (2006-12-04)( Bem.: LP Lippetal-Lippstadt-West) Amtsblatt alt (2004-04-13) Amtsblatt alt (1993-06-15) Amtsblatt alt (1997-08-15) Amtsblatt alt (1999-01-14) Amtsblatt alt (1993-07-05) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2014). Der LP "Lippetal-Lippstadt-West" unterscheidet innerhalb des Naturschutzgebietes "Lippeaue" (SO-007) 6 Kerngebiete. 1. Kerngebiet "LIppeaue westlich Lippborg" Große: 161 ha Lage: Gemarkung Lippborg, innerhalb der Fluren 10-12 und 36 Gemarkung Heintrop, innerhalb der Fluren 1 und 2 Beschreibung: Das Gebiet ist ein Teilbereich des bisher durch Verordnung bestehenden NSG "Lippeaue westlich Lippborg" und wird durch die Gemeindegrenze abgeteilt. Im Rahmen des Lippeauenprogrammes wurden bereits Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt. 2. Kerngebiet "Anepoth" Größe: 31 ha Lage: Gemarkung Lippborg, innerhalb der Fluren 36, 37 und 39 Beschreibung: Es handelt sich um einen umfangreich renaturierten Teilabschnitt der Lippeaue. Entfesselte Ufer- und Steilwandbereiche prägen das Gebiet. 3. Kerngebiet "Schultenkuhle" Größe: 11 ha Lage: Gemarkung Schoneberg, innerhalb der Flur 1 Beschreibung: Es handelt sich um einen durch Feuchtgrünland geprägten Abschnitt der Lippeaue. In der Fläche befindet sich das Kleingewässer Schultenkuhle. 4. Kerngebiet "Altarm Schoneberger Heide" Größe: 12 ha Lage: Gemarkung Schoneberg, innerhalb der Flur 1 Gemarkung Eickelborn, innerhalb der Flur 1 Gemarkung Herzfeld, innerhalb der Flur 16 Beschreibung: Es handelt sich um einen Bereich in der Lippeaue, der durch einen Altarm geprägt wird. Von besonderer Bedeutung ist auch eine im Gebiet befindliche Steilwand. 5. Kerngebiet "Klostermersch" Größe: 64 ha Lage: Gemarkung Benninghausen, innerhalb der Flur 1 Gemarkung Eickelborn, innerhalb der Fluren 3 und 4 Beschreibung: Es handelt sich um einen umfangreich renaturierten Teilabschnitt der Lippe nördlich von Benninghausen und Eickelborn. 6. Kerngebiet "Hellinghauser Mersch" Größe: 264 ha Lage: Gemarkung Benninghausen, innerhalb der Flur 5 Gemarkung Hellinghausen, innerhalb der Flur 2 Gemarkung Overhagen, innerhalb der Flur 9 Gemarkung Cappel, innerhalb der Flur 2 Gemarkung Lippstadt, innerhalb der Flur 62 Beschreibung: Das Gebiet umfasst die südliche Lippeaue von Lippstadt-Benninghausen im Westen bis nach Lippstadt-Cappel im Osten. Die K 42 bildet die südliche Grenze. Große Bereiche des Gebietes werden nicht mehr landwirtschaftlich genutzt oder extensiv bewirtschaftet. Das Genehmigungsver- fahren zur Renaturierung des Lippeabschnittes ist eingeleitet. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Soest Gemeinde(n): Lippetal, Lippstadt öffentlicher Report generiert:20250704 domainobjectid: 2922756 Edate: 20140304 |