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LINFOS-Kennung: SI-133 Schutzziel: Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume von ausgedehnten Laubwaldgebieten, Quellen, naturnahen Bachoberläufen sowie extensiv genutzten Grün- landflächen mit entsprechenden Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von - Hainsimsen-Buchenwald (FFH-Lebensraum), - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwäldern (prioritärer FFH-Lebensraum), RLP 3/2, - Moorwäldern (prioritärer FFH-Lebensraum), RLP 2/2, - Übergangs- und Schwingrasenmooren (FFH-Lebensraum), RLP N3/2, - feuchten Hochstaudenfluren (FFH-Lebensraum), - Borstgrasrasen im Mittelgebirge (prioritärer FFH-Lebensraum), RLP 2/2, - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (FFH-Lebensraum), RLP N3/*, - Berg-Mähwiesen (FFH-Lebensraum), RLP N3/3, - Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (FFH-Lebensraum) - Fließgewässern mit Unterwasservegetation (FFH-Lebensraum), RLP 3/3, - naturnahen Quellen einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und Lebensgemein- schaften, und einschließlich der Vorkommen von schutzwürdigen Böden, insbesondere von Böden mit hoher und sehr hoher Funktionserfüllung. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wieder- herstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Schwarzblauem Bläuling, Bachneunauge, Groppe, Schwarzspecht, weitere gefährdete Vogelart, Rotmilan, Raufußkauz, Grauspecht, Neuntöter, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Bekassi- ne, Großes Mausohr, Zwergfledermaus, Braunes Langohr und Fransen-Fledermaus als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie. Dieser Schutzzweck entspricht auch den Schutzzielen für das FFH-Gebiet „Rothaar- kamm und Wiesentäler“ mit der Kennziffer DE-5015-301. Außerdem soll die Großflächigkeit, die landschaftliche Schönheit und Vielfalt des Ge- bietes erhalten und entwickelt werden. Links auf externe Dokumentehttps://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_netphen_text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2020, Inkraft: 2020, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Netphen (2020-05-28) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Die Naturschutzgebiete SI.007 NSG Auerbahnwald und SI-019 NSG In der Hombach sind im neuen NSG eingegangen. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Siegen-Wittgenstein Gemeinde(n): Netphen öffentlicher Report generiert:20251223 domainobjectid: 4963889 Edate: 20230320 |