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LINFOS-Kennung: SI-127 Schutzziel: Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt 1. zur Erhaltung und Wiederherstellung regional und überregional bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten eines ausgedehnten Waldkomplexes mit seinen naturnahen Fließgewässern und Wiesentälern, insbesondere von - bodensauren Buchenwäldern, FFH-Lebensraum, - Birken-Moorwäldern, teilweise mit Karpartenbirke, prioritärer FFH-Lebensraum, - Übergangs- und Schwingrasenmooren, FFH-Lebensraum, - Quellen, - Fließgewässern mit Unterwasservegetation, FFH-Lebensraum, ihren uferbegleitenden Gehölzstrukturen, angrenzenden Auenwäldern und Feuchtwiesen, - feuchten Hochstaudenfluren, FFH-Lebensraum, - Borstgrasrasen, RLP 2/2 (stark gefährdet), prioritärer FFH-Lebensraum, und Pfeifengraswiesen, FFH-Lebensraum, - Niedermoorwiesen und Kleinseggenriedern, - Magerwiesen und -weiden, - Glatthaferwiesen einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Buchenwälder, Nass- und Feuchtwaldbereiche, der Magerwiesen und -weiden und der Quellund Fließgewässerbereiche. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Groppe, Bachneunauge, Haselmaus, Zwergfledermaus, Braunes Langohr, Geburtshelferkröte, Rauhfußkauz, Sperlingskauz, Eisvogel, weitere gefährdete Vogelart, Schwarzspecht, Neuntöter, Rotmilan, Grauspecht, Wiesenpieper, Bekassine, Braunkehlchen, Raubwürger als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie oder EUVogelschutzrichtlinie. 2. zur Sicherung eines ausgedehnten Waldgebietes mit seinen Fließgewässersystemen als Zeugnis der Naturgeschichte und als Gegenstand der Landeskunde sowie naturwissen- schaftlichen Forschung, 3. wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart sowie der hervorragenden Schönheit des Gebietes. Dieser Schutzzweck entspricht auch den Schutzzielen für das FFH-Gebiet "Rothaarkamm und Wiesentäler" mit der Kennziffer DE-5015-301. Das Naturschutzgebiet setzt sich im Stadtgebiet Hilchenbach fort und ist per Verordnung geschützt. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp erndtebrueck_text1.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp erndtebrueck_text2.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp erndtebrueck_karte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2004, Inkraft: 2011, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Erndtebrück (2011-12-21) Amtsblatt alt (2004-08-11) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Maerz 2014). Durch die Rechtskraft des LP "Erndtebrueck vom 21.12.2011 ist das alte NSG- SI-090-(VO) kleiner geworden. Das Naturschutzgebiet SI-090 setzt sich in der Stadt Hilchenbach im Oberlauf der Eder fort und ist dort per Verordnung geschuetzt. LAGERegierungsbezirk: Arnsberg Kreis: Siegen-Wittgenstein Gemeinde(n): Erndtebrück öffentlicher Report generiert:20251223 domainobjectid: 2924988 Edate: 20140325 |