Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SI-127
Gebietsname: NSG Rothaarkamm und Wiesentaeler

Digitalisierte Fläche: 278.0596 ha     offizielle Fläche: 280.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt

1. zur Erhaltung und Wiederherstellung regional und überregional bedeutsamer Lebensräume
und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer
Tier- und Pflanzenarten eines ausgedehnten Waldkomplexes mit seinen naturnahen
Fließgewässern und Wiesentälern, insbesondere von

- bodensauren Buchenwäldern, FFH-Lebensraum,
- Birken-Moorwäldern, teilweise mit Karpartenbirke, prioritärer FFH-Lebensraum,
- Übergangs- und Schwingrasenmooren, FFH-Lebensraum,
- Quellen,
- Fließgewässern mit Unterwasservegetation, FFH-Lebensraum, ihren uferbegleitenden
Gehölzstrukturen, angrenzenden Auenwäldern und Feuchtwiesen,
- feuchten Hochstaudenfluren, FFH-Lebensraum,
- Borstgrasrasen, RLP 2/2 (stark gefährdet), prioritärer FFH-Lebensraum, und Pfeifengraswiesen,
FFH-Lebensraum,
- Niedermoorwiesen und Kleinseggenriedern,
- Magerwiesen und -weiden,
- Glatthaferwiesen
einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der Buchenwälder,
Nass- und Feuchtwaldbereiche, der Magerwiesen und -weiden und der Quellund
Fließgewässerbereiche.

Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung
der oben genannten FFH-Lebensräume sowie der Vorkommen von Groppe, Bachneunauge,
Haselmaus, Zwergfledermaus, Braunes Langohr, Geburtshelferkröte, Rauhfußkauz, Sperlingskauz,
Eisvogel, weitere gefährdete Vogelart, Schwarzspecht, Neuntöter, Rotmilan, Grauspecht, Wiesenpieper,
Bekassine, Braunkehlchen, Raubwürger als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach
FFH-Richtlinie oder EUVogelschutzrichtlinie.

2. zur Sicherung eines ausgedehnten Waldgebietes mit seinen Fließgewässersystemen
als Zeugnis der Naturgeschichte und als Gegenstand der Landeskunde sowie naturwissen-
schaftlichen Forschung,

3. wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart sowie der hervorragenden Schönheit
des Gebietes.

Dieser Schutzzweck entspricht auch den Schutzzielen für das FFH-Gebiet "Rothaarkamm
und Wiesentäler" mit der Kennziffer DE-5015-301.
Das Naturschutzgebiet setzt sich im Stadtgebiet Hilchenbach fort und ist per Verordnung
geschützt.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp erndtebrueck_text1.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp erndtebrueck_text2.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp erndtebrueck_karte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2004, Inkraft: 2011, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Erndtebrück (2011-12-21)
Amtsblatt alt (2004-08-11)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Maerz 2014). Durch die Rechtskraft des LP "Erndtebrueck vom 21.12.2011 ist das alte NSG- SI-090-(VO) kleiner geworden. Das Naturschutzgebiet SI-090 setzt sich in der Stadt Hilchenbach im Oberlauf der Eder fort und ist dort per Verordnung geschuetzt.


LAGE


Regierungsbezirk: Arnsberg
Kreis: Siegen-Wittgenstein Gemeinde(n): Erndtebrück


öffentlicher Report generiert:20251223      domainobjectid: 2924988     Edate: 20140325