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LINFOS-Kennung: SG-009 Schutzziel: Die Festsetzung des 43,43 ha grossen NSG erfolgt - Zur Erhaltung und Wiederherstellung eines naturnahen Bachtales mit ueberwiegend Feuchtwiesennutzung, - Zur Erhaltung und Entwicklung des Fliessgewaesseroekosystems, - Die Erhaltung und Entwicklung von Nass- und Feuchtgruenland, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung von heimisch bodenstaendigen Laubwaldbestaenden an den Talhaengen, - Zur Erhaltung und Sicherung der artenreichen Pflanzenbestaende, insbesondere zur Erhaltung der seltenen und gefaehrdeten Pflanzenarten, z. B. Blasen-Segge, Alpen-Hexenkraut, Raue Nelke, - Zur Sicherung und Verbesserung der Lebensbedingungen fuer die landschaftstypischen und insbesondere die seltenen und gefaehrdeten Tierarten, z.B. Habicht, Wasseramsel, Gebaenderte Prachtlibelle, Ringelnatter, - Wegen der Bedeutung als naturnaher Landschaftsraum in einer grossflaechig besiedelten Region als Gebiet fuer die stille Erholung in der Natur, - In Ausfuehrung des Paragraphen 48 c LG in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) gemaess 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie gemaess Paragraph 20 Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes, a) Zur Erhaltung folgender natuerlicher Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFHRichtlinie: - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0, prioritaerer Lebensraum), - Fliessgewaessser mit Unterwasservegetation (3260), - Feuchte Hochstaudenfluren (6430), - Hainsimsen-Buchenwald (9110), - Hartholz-Auenwaelder (91F0), b) Zur Erhaltung folgender Arten wildlebender Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie, - Bachneunauge (Lampetra planeri), - Groppe (Cottos gobio), c) Zur Erhaltung von Lebensraeumen und stabilen, ueberlebensfaehigen Populationen gemaess Anhang I der Vogelschutzrichtlinie: - Eisvogel (Alcedo atthis) Fuer die vorkommenden Lebensraumtypen und Arten, die gemaess der FFH-Richtlinie geschuetzt sind, werden zusaetzlich folgende Schutzziele festgelegt: Schutzziele fuer Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0) als prioritaerer Lebensraum: - Erhaltung der Erlen-Eschen-Auenwaelder und Weichholzauenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen, typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesche und Staudenfluren. Schutzziele fuer Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260): - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik der Wupper sowie des Weinsberger Baches mit ihrer typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fliessgewaessertyps. Schutzziele fuer die Hainsimsen-Buchenwaelder (9110): - Erhaltung und Entwicklung grossflaechig zusammenhaengender, naturnaher Hainsimsen-Buchenwawelder mit ihrer typischen Fauna und Flora, in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standoertlichen, typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Waldraender, Gebuesche und Staudenfluren. Schutzziele fuer die Hartholz-Auenwaelder (91F0): - Erhaltung und Entwicklung der Hartholz-Auenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standoertlichen, typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesche und Staudenfluren sowie Waldraendern. Schutzziel fuer das Bachneunauge: - Erhaltung und Foerderung der Bachneunaugen-Population durch Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgaengiger, lebhaft stroemender, sauberer Gewaesser mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhiger Bereiche mit organischer Auflage (Larvenhabitat) mit natuerlichem Geschiebetransport und gehoelzreichen Wasserraendern. Schutzziele fuer die Groppe: - Schutz und Entwicklung naturnaher, durchgaengiger, kuehler, sauerstoff- und totholzreicher Gewaesser mit naturnaher, steiniger Sohle. Festsetzung von Schutzzielen für Arten / Lebensraeume sowie Populationen wildlebender Vogelarten gemaess Anhang I der Vogelschutzrichtlinie: Schutzziele fuer den Eisvogel: - Erhaltung und Foerderung der Eisvogelpopulation durch den Schutz geeigneter Lebensraeume wie naturnahe Fliessgewaesser- / Auenlandschaften; Renaturierung der Fliessgewaesser; Schutz und Entwicklung der Wirbellosenfauna und der gewaessertypischen Fischfauna mit einer funktionierenden Reproduktion. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Solingen_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Solingen (2005-05-04) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (November 2014). LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Solingen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3055283 Edate: 20141107 |