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LINFOS-Kennung: SG-002 Schutzziel: Die Festsetzung des 279,54 ha grossen NSG erfolgt - Zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Wuppertallandschaft in ihrer charakteristischen, strukturreichen Auspraegung und in ihrer standoertlich gepraegten Biotop- und Artenvielfalt, - Zur Erhaltung und Entwicklung der besonders geschuetzten Biotope gemaess Paragraph 62 LG, - Zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher standorttypischer Laubwaldgesellschaften, - Zur Erhaltung und Entwicklung der neben den Waldbiotopen vorhandenen Biotope (Quellen, naturnahe Bachlaeufe, bachbegleitende Feuchtwiesen, Feuchtbrachen, Hochstaudenfluren und Stillgewaesser sowie magere Wegeboeschungen) in ihrer Funktion fuer den Naturhaushalt und als Lebensraum fuer die naturraumtypische Flora und Fauna, - Zur Erhaltung und Entwicklung des Biotopkomplexes "Wupperschleife Bielsteiner Kotten" mit seiner herausragenden Vielfalt an naturschutzfachlich wertvollen Biotopen und Arten, - Zur Erhaltung der charakteristischen, waldgebundenen Saeugetier-, Vogel-, Reptilien-, Amphibien- und Wirbellosenfauna der Bergischen Waldflaechen und naturnahen Quellbereiche, des Wuppertales und der Bachtaeler, - Zur Erhaltung der natuerlichen Felsformationen und der Aufschluesse aus geowissenschaftlichen und landeskundlichen Gruenden, - Zur Erhaltung und Entwicklung der besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes und der regionalen Bedeutsamkeit als Erholungsgebiet, - In Ausfuehrung des Paragraphen 48 c LG in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a LG sowie gemaess Paragraph 20 Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes, - a) Zur Erhaltung folgender natuerlicher Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der FFHRichtlinie: - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0, prioritaerer Lebensraum), - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), - Feuchte Hochstaudenfluren (6430), - Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220), - Hainsimsen-Buchenwald (9110), b) Zur Erhaltung folgender Arten wildlebender Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie: - Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), - Bachneunauge (Lampetra planeri), - Groppe (Cottos gobio), - Praechtiger Duennfarn (Trichomanes speciosum), c) Zur Erhaltung von Lebensraeumen und stabilen ueberlebensfaehigen Populationen gemaess Anhang I der Vogelschutzrichtlinie: - Eisvogel (Alcedo atthis), Fuer die Lebensraumtypen und Arten, die fuer die Meldung des Gebietes als FFH-Gebiet ausschlaggebend waren, werden folgende Schutzziele festgelegt: Schutzziele fuer Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260): - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik der Wupper und einmuendender Seitengewaesser mit ihrer typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fliessgewaessertyps. Schutzziele fuer die Hainsimsen-Buchenwaelder (9110): - Erhaltung und Entwicklung grossflaechig zusammenhaengender, naturnaher Hainsimsen-Buchenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora, in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen, typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Waldraender, Gebuesche und Staudenfluren. Schutzziele fuer das Flussneunauge: - Erhaltung und Foerderung der Lebensraumqualitaet fuer das Flussneunauge durch Erhaltung und Foerderung von zur Fortpflanzung und fuer die Larvenzeit geeigneter, linear durchgaengiger, sauerstoffreicher Fliessgewaesser mit gut ueberstroemten, kiesigen, sandigen Bereichen und Feinsedimentbereichen. Schutzziel fuer das Bachneunauge: - Erhaltung und Foerderung der Bachneunaugen-Population durch Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgaengiger, lebhaft stroemender, sauberer Gewaesser mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhiger Bereiche mit organischer Auflage (Larvenhabitat) mit natuerlichem Geschiebetransport und gehoelzreichen Wasserraendern. Schutzziele fuer den Praechtigen Duennfarn: - Erhaltung der Population des Praechtigen Duennfarns durch Erhaltung der Felsen und der Laubwaldbestaende. Weiterhin werden fuer die Lebensraumtypen und Arten, die darueber hinaus fuer das Netz Natura 2000 und / oder fuer Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie bedeutsam sind, folgende Schutzziele festgesetzt: Schutzziele fuer Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0) als prioritaerer Lebensraum: - Erhaltung der Erlen-Eschen-Auenwaelder und Weichholzauenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen, typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesche und Staudenfluren. Schutzziele fuer die Groppe: - Schutz und Entwicklung naturnaher durchgaengiger, kuehler, sauerstoff- und totholzreicher Gewaesser mit naturnaher, steiniger Sohle. Festsetzung von Schutzzielen fuer Arten /Lebensraeume sowie Populationen wildlebender Vogelarten gemaess Anhang I der FFH-Vogelschutzrichtlinie: Schutzziele fuer den Eisvogel: - Erhaltung und Foerderung der Eisvogelpopulation durch den Schutz geeigneter Lebensraeume wie naturnahe Fliessgewaesser- / Auenlandschaften; Renaturierung der Fliessgewaesser; Schutz und Entwicklung der Wirbellosenfauna sowie der gewaessertypischen Fischfauna mit einer funktionierenden Reproduktion. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Solingen_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1987, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Solingen (2005-05-04) LP Solingen alt (1987-04-24) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (November 2014). LAGERegierungsbezirk: Düsseldorf Kreisfreie Stadt: Solingen öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3321764 Edate: 20150729 |