Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: SG-002
Gebietsname: NSG Tal- und Hangbereiche der Wupper mit Seitenbaechen

Digitalisierte Fläche: 280.5750 ha     offizielle Fläche: 279.5400 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung des 279,54 ha grossen NSG erfolgt

- Zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Wuppertallandschaft in
ihrer charakteristischen, strukturreichen Auspraegung und in ihrer standoertlich
gepraegten Biotop- und Artenvielfalt,
- Zur Erhaltung und Entwicklung der besonders geschuetzten Biotope gemaess
Paragraph 62 LG,
- Zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher standorttypischer Laubwaldgesellschaften,
- Zur Erhaltung und Entwicklung der neben den Waldbiotopen vorhandenen Biotope
(Quellen, naturnahe Bachlaeufe, bachbegleitende Feuchtwiesen, Feuchtbrachen,
Hochstaudenfluren und Stillgewaesser sowie magere Wegeboeschungen)
in ihrer Funktion fuer den Naturhaushalt und als Lebensraum fuer die naturraumtypische
Flora und Fauna,
- Zur Erhaltung und Entwicklung des Biotopkomplexes "Wupperschleife Bielsteiner Kotten"
mit seiner herausragenden Vielfalt an naturschutzfachlich wertvollen Biotopen und Arten,
- Zur Erhaltung der charakteristischen, waldgebundenen Saeugetier-, Vogel-, Reptilien-,
Amphibien- und Wirbellosenfauna der Bergischen Waldflaechen und naturnahen Quellbereiche,
des Wuppertales und der Bachtaeler,
- Zur Erhaltung der natuerlichen Felsformationen und der Aufschluesse aus geowissenschaftlichen
und landeskundlichen Gruenden,
- Zur Erhaltung und Entwicklung der besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des
Gebietes und der regionalen Bedeutsamkeit als Erholungsgebiet,
- In Ausfuehrung des Paragraphen 48 c LG in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates
vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume und der wildlebenden
Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a LG
sowie gemaess Paragraph 20 Satz 2 LG wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes,

- a) Zur Erhaltung folgender natuerlicher Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess
Anhang I der FFHRichtlinie:

- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0, prioritaerer Lebensraum),
- Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260),
- Feuchte Hochstaudenfluren (6430),
- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220),
- Hainsimsen-Buchenwald (9110),

b) Zur Erhaltung folgender Arten wildlebender Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem
Interesse gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie:

- Flussneunauge (Lampetra fluviatilis),
- Bachneunauge (Lampetra planeri),
- Groppe (Cottos gobio),
- Praechtiger Duennfarn (Trichomanes speciosum),

c) Zur Erhaltung von Lebensraeumen und stabilen ueberlebensfaehigen Populationen
gemaess Anhang I der Vogelschutzrichtlinie:

- Eisvogel (Alcedo atthis),

Fuer die Lebensraumtypen und Arten, die fuer die Meldung des Gebietes als FFH-Gebiet
ausschlaggebend waren, werden folgende Schutzziele festgelegt:

Schutzziele fuer Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260):

- Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik der Wupper
und einmuendender Seitengewaesser mit ihrer typischen Vegetation und Fauna entsprechend
dem jeweiligen Leitbild des Fliessgewaessertyps.

Schutzziele fuer die Hainsimsen-Buchenwaelder (9110):

- Erhaltung und Entwicklung grossflaechig zusammenhaengender, naturnaher
Hainsimsen-Buchenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora, in ihren verschiedenen
Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen, typischen Variationsbreite,
inklusive ihrer Vorwaelder, Waldraender, Gebuesche und Staudenfluren.

Schutzziele fuer das Flussneunauge:

- Erhaltung und Foerderung der Lebensraumqualitaet fuer das Flussneunauge durch
Erhaltung und Foerderung von zur Fortpflanzung und fuer die Larvenzeit geeigneter,
linear durchgaengiger, sauerstoffreicher Fliessgewaesser mit gut ueberstroemten, kiesigen,
sandigen Bereichen und Feinsedimentbereichen.

Schutzziel fuer das Bachneunauge:

- Erhaltung und Foerderung der Bachneunaugen-Population durch Erhaltung und Entwicklung
naturnaher, linear durchgaengiger, lebhaft stroemender, sauberer Gewaesser mit lockeren,
sandigen bis feinkiesigen Sohlsubstraten (Laichbereiche) und ruhiger Bereiche mit organischer
Auflage (Larvenhabitat) mit natuerlichem Geschiebetransport und gehoelzreichen Wasserraendern.

Schutzziele fuer den Praechtigen Duennfarn:

- Erhaltung der Population des Praechtigen Duennfarns durch Erhaltung der Felsen und der
Laubwaldbestaende.

Weiterhin werden fuer die Lebensraumtypen und Arten, die darueber hinaus fuer das Netz Natura 2000 und /
oder fuer Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie bedeutsam sind, folgende Schutzziele festgesetzt:

Schutzziele fuer Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0) als prioritaerer Lebensraum:

- Erhaltung der Erlen-Eschen-Auenwaelder und Weichholzauenwaelder mit ihrer typischen Fauna
und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen,
typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesche und Staudenfluren.

Schutzziele fuer die Groppe:

- Schutz und Entwicklung naturnaher durchgaengiger, kuehler, sauerstoff- und totholzreicher
Gewaesser mit naturnaher, steiniger Sohle.

Festsetzung von Schutzzielen fuer Arten /Lebensraeume sowie Populationen wildlebender Vogelarten
gemaess Anhang I der FFH-Vogelschutzrichtlinie:

Schutzziele fuer den Eisvogel:

- Erhaltung und Foerderung der Eisvogelpopulation durch den Schutz geeigneter Lebensraeume
wie naturnahe Fliessgewaesser- / Auenlandschaften; Renaturierung der Fliessgewaesser;
Schutz und Entwicklung der Wirbellosenfauna sowie der gewaessertypischen Fischfauna mit einer
funktionierenden Reproduktion.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Stadt Solingen_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1987, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Solingen (2005-05-04)
LP Solingen alt (1987-04-24)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
(November 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreisfreie Stadt: Solingen

öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3321764     Edate: 20150729