Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: RE-078
Gebietsname: NSG Borkenberge

Digitalisierte Fläche: 502.0445 ha     offizielle Fläche: 502.4000 ha    Digitalisierungsmaßstab:

Schutzziel:
Die Festsetzung erfolgt gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG i. V. m. § 32 Abs. 2
BNatSchG

zu 1)
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebens-
gemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften gelten hier insbesondere:
- der auf extensive Nutzung, einen stabilen Wasserhaushalt und nährstoffarme Verhältnisse
angewiesene Biotopkomplex als Lebensraum für seltene und zum Teil stark gefährdete oder
vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten
- die großräumige alte, halboffene Heide- und Moorlandschaft des Sand-Münsterlandes mit
eiszeitlichen Moränenresten und Dünen, die mit Sandmagerrasen, Heiden sowie lichten Kiefern-
und Eichen-Birkenwäldern bewachsen sind
- der gering beeinträchtigte Tieflandbach mit Sand- und Steilufern
- die zahlreichen kleinen Moore, Stillgewässer und das extensiv genutzte Grünland
- die hochgradig gefährdeten Tier- und Pflanzenarten der Silbergrasfluren, Borstgrasrasen,
trockener und feuchter Heiden und halboffener, extensiv genutzter Kulturlandschaften

zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen
Lebensräume und wild lebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem.
Artikel 4 i. V. m. Artikel 2 der FFHRichtlinie.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem
Interesse gemäß Anhang I der FFHRichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 32
Abs. 3 BNatSchG:
- Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150)
- Feuchte Heidegebiete (4010)
- Trockene Heidegebiete (4030)
- Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140)
- Hainsimsen-Buchenwald (9110)
Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung für die Lebensräume von
gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie:
- Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190)
Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für folgende im Schutzgebiet vorkommende
Vogelarten gemäß Artikel 4 Vogelschutz-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S.
des § 32 Abs. 3 BNatSchG: Vogelarten der Vogelschutz-Richtlinie, die im Anhang I aufgeführt sind:
- Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)
- Kornweihe (Circus cyaneus)
- Schwarzspecht (Dryocopus martius)
- Neuntöter (Lanius collurio)
- Heidelerche (Lullula arborea)
- Wespenbussard (Pernis apivorus)
Zudem gibt es im Gebiet folgende, regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang 1 der Vogelschutz-
Richtlinie aufgeführt sind:
- Wiesenpieper (Anthus pratensis)
- Raubwürger (Lanius excubitor)
- Pirol (Oriolus oriolus)
- Wasserralle (Rallus aquaticus)
- Schwarzkehlchen (Saxicola torquata)

zu 2)
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen
- zur Erhaltung und Förderung des extensiv genutzten Grünlandes
- aufgrund der biogeographischen Bedeutung der halboffenen Heide- und Moorlandschaft des
Sand-Münsterlandes

zu 3)
wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit des Gebiets
- der großräumige Komplex aus halboffenen Heideflächen und alten Waldbeständen.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Haltern_Text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Haltern_Karte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Haltern (2016-07-14)

Digitalisiermaßstab:


Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. September 2016).


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Recklinghausen Gemeinde(n): Haltern


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3914748     Edate: 20160915