|
LINFOS-Kennung: RE-071 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG zu 1) zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebens- gemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften gelten hier insbesondere: - die naturnahen, alten und totholzreichen Waldbestände mit Eichen und Buchen als Relikte natürlicher alter Waldbestände und Lebensraum für Alt- und Totholzbewohner - der zum Teil alte Baumbestand mit starkem Baumholz - der Taleinschnitt südlich des Brembergs als Lebensraum unter anderem für Amphibien zu 2) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen - die historischen Grenzwälle mit zum Teil mehrstämmigen Altbuchen - der ehemals als Niederwald genutzte Birken-Eichenwald zu 3) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit des Gebiets - mit altholzreichen Baumbeständen und alten Baumreihen auf historischen Wällen - zur Naherholung im stark reliefierten zentralen Waldhügelland der Hohen Mark Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Haltern_Text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Haltern_Karte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Haltern (2016-07-14) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. September 2016). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Recklinghausen Gemeinde(n): Haltern öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3914741 Edate: 20160915 |