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LINFOS-Kennung: RE-048 Schutzziel: Die Festsetzung erfolgt gem. § 23 (1) 1) und 3) BNatSchG zu 1) - zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften gelten hier insbesondere: - Altholzreiche Birken- Eichenwälder, - Erlen-Sumpfwälder, Feuchtwiesen und Feuchtbrachen sowie naturnahe Fließgewässer, - wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils - die teilweise gut erschlossenen Auenbereiche. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Vestischer Hoehenruecken_Text.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Vestischer Hoehenruecken_Karte.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1999, Inkraft: 2012, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1999-09-06) Amtsblatt alt (2000-07-15) LP Vestischer Höhenrücken (2012-11-22) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis RE (Januar 2013) übernommen. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Recklinghausen Gemeinde(n): Herten, Recklinghausen, Marl öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2922732 Edate: 20140304 |