Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: RE-017
Gebietsname: NSG Becker Bruch

Digitalisierte Fläche: 9.7794 ha     offizielle Fläche: 10.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
(1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet
gemäß § 23 BNatSchG in Verbindung mit § 32 Abs. 2 BNatSchG ausgewiesen.

(2) Die Unterschutzstellung erfolgt

a) zur Erhaltung und Förderung der strukturreichen Gewässeraue mit ihren seltenen und
gefährdeten Biotoptypen - Quelle, Quellbach, Quellsumpf, Fließgewässer, Stillgewässer,
Röhricht, Uferstaudenflur, Ufergehölz, Sumpf, Großseggenried, Bruchwald, Nass- und Feuch-
wiese - sowie den ebenfalls zugehörigen Biotoptypen Fettweide, Laubwald, Hochstaudenflur;

b) zur Erhaltung und Förderung seltener und gefährdeter Pflanzengesellschaften der Gewässer-
aue, welche den Lebensraum für seltene und gefährdete Tierarten - insbesondere aus den Gruppen
Libellen, Amphibien, Schmetterlinge, Köcherfliegen, Spinnen, Heuschrecken, Vögel sowie von
schutzwürdigen Fischarten - bilden;

c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der Fläche, die
durch jahrzehntelange extensive Bewirtschaftung entstanden ist;

d) aus naturwissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie naturgeschichtlichen Gründen
und wegen der biogeographischen Bedeutung;

e) zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden: Böden mit einem sehr hohen Biotopentwicklungspotential
und Böden mit Archivfunktion (z. B. Niedermoor, Anmoorgley, Moorgley oder graubrauner Paggenesch);

f) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens-
raumtypen und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel
4 Abs. 4 i. V. m. Artikel 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich um folgende Arten von gemeinschaft-
lichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S.
des § 32 Abs. 3 BNatSchG:
- Groppe (Cottus gobio)
- Bachneunauge (Lampetra planeri).

g) Das Gebiet hat darüber hinaus im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung für die Lebensraumtypen von
gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie:

- Erlen-, Eschen- und Weichholzauenwälder (91E0)
- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2013_43.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
VO rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1990, Inkraft: 2013, außerkraft: 2033

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt (2013-10-25)
Amtsblatt alt (1990-02-28)( Bem.: Ordnungsbehoerd. Ver)
Amtsblatt alt (1993-03-20)
Amtsblatt alt (2002-07-05)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Januar 2014.


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Recklinghausen Gemeinde(n): Dorsten


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 2922701     Edate: 20140304