Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: RE-013
Gebietsname: NSG Westruper Heide

Digitalisierte Fläche: 87.0706 ha     offizielle Fläche: 87.1000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung erfolgt gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG i. V. m. § 32 Abs. 2 BNatSchG

zu 1)
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebens-
gemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
Als Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften gelten hier insbesondere:
- die seltenen und stark gefährdeten offenen Wacholder- und Zwergstrauchheiden
und Sandtrockenrasen
- die Reptilien- und wärmeliebenden Insekten- und Vogelarten der münsterländischen
Sandheiden
- die Altbuchenbestände auf der bis zu sieben Meter hohen Binnendüne
- die nährstoffärmeren Feuchtökosysteme wie Feuchtheide bzw. oligotrophe Tümpel oder
Weiher
zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen
Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem.
Artikel 4 i. V. m. Artikel 2 der FFHRichtlinie.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaft-
lichem Interesse gemäß Anhang I der FFHRichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes
i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG:
- Sandheiden auf Binnendünen (2310),
- Sandtrockenrasen auf Binnendünen (2330),
- Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden oder Kalktrockenrasen (5130)
Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für folgende im Schutzgebiet vor-
kommende Vogelart gemäß Artikel 4 Vogelschutz-Richtlinie als maßgeblicher Bestandteil des
Gebietes i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG:
Vogelart der Vogelschutz -Richtlinie, die im Anhang I aufgeführt ist:
- Heidelerche (Lullula arborea)
Ein regelmäßig vorkommender Zugvogel, der nicht im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie
aufgeführt ist:
- Turteltaube (Streptopelia turtur)

zu 2)
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen
- zur Erhaltung eines Reliktes einer früher weit verbreiteten, extensiv bewirtschafteten Kulturlandschaft
- aufgrund der biogeographischen Bedeutung der trockenen Heiden im Planungsraum
- zum Schutz der Binnendünen im Zentrum des Gebiets

zu 3)
wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit des Gebiets
- die heute seltene und zum Zweck der Naherholung und Naturbildung genutzte alte Kulturlandschaft.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2002_51a.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Haltern_Text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Haltern_Karte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1937, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1937-12-04)
Amtsblatt alt (1964-12-23)
Amtsblatt alt (1972-10-21)
Amtsblatt alt (2002-12-20)
LP Haltern (2016-07-14)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. September 2016).


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Recklinghausen Gemeinde(n): Haltern


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3914735     Edate: 20160915